Endspurt für die Bürgerinitiative „Unna ohne RWE“

Unna. 12.10.2011. Bis Donnerstag den 20.10.2011 hat die Bürgerinitiative „Unna ohne RWE“ noch Zeit, die erforderlichen 3013 Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss vom 21. Juli 2011 zu sammeln. Dieser Ratsbeschluss sieht die Fortsetzung der RWE-Beteiligung an den Unnaer Stadtwerken vor. Das Ziel ist noch längst nicht erreicht, aber so schnell wollen die Aktivisten der Bürgerinitiative nicht aufgeben.

Deshalb ruft die Bürgerinitiative dazu auf, alle Unterschriftenlisten, die noch im Umlauf sind so schnell wie möglich einzuschicken, oder aber bei einer der Sammelstellen abzugeben. Eine Liste der Sammelstellen findet man unter www.unna-ohne-rwe.de.

Am Samstag den 15.10.2011 haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Unna dann noch einmal die Gelegenheit, zwischen 10:00 und 14:00 Uhr, den Infostand der Bürgerinitiative auf dem Alten Markt zu besuchen und sich über das Bürgerbegehren zu informieren.

Doch auch, wenn die Anzahl der gesammelten Unterschriften nicht für ein zulässiges Bürgerbegehren ausreichen sollte, sind die Unterstützer der Bürgerinitiative davon überzeugt, viel erreicht zu haben. „Wir haben ein breites Bündnis aus Bürgern und Vertretern verschiedener Parteien und Organisationen initiiert, dem es gelungen ist, ein Thema, das der Stadtrat bereits mehr oder weniger stillschweigend durchgewunken hat, wieder auf die Tagesordnung zu bringen“, so Claus Palm von der Bürgerinitiative. „Viele Gespräche mit Bürgern an unseren Infoständen haben uns darin bestätigt, sich auch weiterhin für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung in Unna einzusetzen“.

Ein wichtiges Thema bei vielen Gesprächen waren auch die Risiken, die ein Ausstieg aus dem Vertrag mit RWE für die Stadt Unna und damit für die Bürger unserer Stadt mit sich bringen würde.

Am 21.07.2011 lag dem Stadtrat eine alternative Beschlussvorlage zur Abstimmung vor, welche vorsah, dass die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Unna die RWE-Anteile zum sogenannten Ertragswert in Höhe von 14,6 Mill. Euro erwerben. Dieser Betrag sollte über einen Kommunalkredit sowie über eine Bürgerbeteiligung in Form von Sparbriefen finanziert werden.

Die Stadtwerke Unna führen jedes Jahr Gewinne in Höhe von 600.000 bis 700.000 Euro an die RWE AG ab. Bei einer Übernahme durch die Wirtschaftsbetriebe könnte diese Summe für die Darlehenstilgung eingesetzt werden. Die Finanzierung wäre also für die Stadt kostenneutral. Zusätzlich erwerben die Wirtschaftsbetriebe damit die Anteile der RWE AG und würden so, nach der Tilgung des Darlehens, jährlichen Erträge als Gewinn behalten. Das Geld bliebe also in Unna. Über eine gleichzeitige Ausgabe von Sparbriefen kann zusätzlich eine engere Bindung der Bürger an die Stadtwerke Unna GmbH erreicht werden.

Anstatt die Anteile zu behalten, sah die Beschlussvorlage aber vor, diese innerhalb von drei Jahren an einen geeigneten Partner zu verkaufen. Die Wirtschaftsbetriebe erhalten ihre Ausgaben zurück und sind damit wieder schuldenfrei. Es sind verschiedene Partner denkbar. Die Bürgerinitiative spricht sich für eine Bürgergenossenschaft aus, damit die jährlichen Erträge den Bürgern der Kreisstadt Unna zugute kommen.

Eine Übernahme zum Ertragswert würde also keinerlei finanzielles Risiko für die Stadt bzw. die Bürger bedeuten. Der Streitpunkt um den es in den Diskussionen geht ist, dass der RWE-Konzern die Anteile nicht zum Ertragswert, sondern zum sog. Sachzeitwert veräußern möchte. Dieser Sachzeitwert liegt bei 26,8 Mill. Euro und damit um ca. 12 Mill. Euro über dem Ertragswert. Wie groß ist aber nun das Risiko, dass die RWE AG diese Forderungen durchsetzen kann? Dazu folgende Aspekte:

1. Der Kämmerer der Stadt Unna, Herr Mölle, betont in der Anlage zur Beschlussvorlage, es könne nahezu ausgeschlossen werden, dass der zur Diskussion stehende Sachzeitwert von RWE gerichtlich durchgesetzt werden kann.

2. Über die Rechtmäßigkeit der RWE-Beteiligung muß zunächst noch des Bundeskartellamt entscheiden. Falls das Kartellamt die RWE-Beteiligung untersagt, steht der Stadtrat wieder vor dem Problem des Rückkaufes der Anteile zum geforderten Sachzeitwert. Das Risiko besteht also nicht nur bei den Forderungen der Bürgerinitiative, sondern auch bei der jetzigen Entscheidung des Stadtrates.

3. Experten beurteilen das Risiko, dass RWE den Sachzeitwert bei einem Verkauf erhält als äußerst unwahrscheinlich. Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH-Urteil im Kaufering-Prozess), wonach ein Verkauf zum Sachzeitwert dann abzulehnen sei, wenn der Sachzeitwert den Ertragswert nicht unwesentlich übersteigt. Diesen Umstand sieht übrigens auch Herr Mölle in Unna gegeben.

4. Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben, zuletzt im Jahre 2010, betont, dass bei künftigen Entscheidungen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mit einem Rückkauf zum Sachzeitwert zu rechnen ist.

5. Zwar will der RWE-Konzern der Stadt Unna nach 15 Jahren einen Rückkauf zum Ertragswert zugestehen, es ist aber zu erwarten, dass dieser dann, durch die zwischenzeitige Wertsteigerung der Stadtwerke, weit über dem heute diskutierten Ertragswert liegt.

Aus diesen Gründen fordert die Bürgerinitiative „Unna ohne RWE“ nicht leichtfertig einen Ausstieg, der nicht zu finanzieren ist und für die Stadt unwägbare Risiken beinhaltet, sondern möchte mit einem Rückkauf der Anteile einen Weg beschreiten, den bereits viele andere Städte beschritten haben.

Autor:

Claus Palm aus Unna

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