Informationsfreiheit ist in Unna noch ausbaufähig

Seit dem 1. Januar 2002 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW). Dieses Gesetz soll "vor allem das Handeln der Verwaltung transparenter machen" wie es beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW nachzulesen ist. Weiter heißt es dort: "Denn in der fortschreitenden Informationsgesellschaft sind die Informationen über staatliches Handeln ein wichtiger Baustein der Demokratie. Qualifizierte Informationen bilden eine wesentliche Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger am politischen Willensbildungsprozess teilhaben."

Dieses Gesetz verpflichtet alle öffentlichen Stellen des Landes NRW, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie alle öffentlichen Einrichtungen, jedem Antragsteller freien Zugang zu allen vorhandenen Informationen zu gewähren. Hierbei ist ausdrücklich auch privatrechtliches Verwaltungshandeln eingeschlossen, das bedeutet, auch Informationen über Vorgänge zwischen einer Behörde und einem privaten Unternehmen unterliegen grundsätzlich dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel für personenbezogene oder andere schutzwürdige private Informationen wie etwa Geschäftsgeheimnisse. Dennoch gibt das Informationsfreiheitsgesetz dem Bürger sehr weit reichende Informationsrechte an die Hand.

Um an die gewünschten Informationen zu gelangen, kann sich jede natürliche Person formlos und ohne Begründung an die Stelle wenden, bei welcher die entsprechenden Unterlagen vorliegen müssten. Dies kann telefonisch, schriftlich oder auch auf elektronischem Wege erfolgen. Die angefragte Behörde muß innerhalb einer Frist von einem Monat antworten, eine Ablehnung muß ausreichend begründet werden. Im Zweifelsfall kann man sich auch an denLandesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden.

In Unna stellt sich das Verhältnis der Stadtverwaltung zum Informationsfreiheitsgesetz als ein recht gespaltenes dar. Auf der einen Seite wird die überwiegende Zahl der Anfragen an die Verwaltung in der Regel, auch ohne direkte Bezugnahme auf das IFG NRW, bereitwillig beantwortet und die entsprechenden Informationen bereitgestellt. Auf der anderen Seite werden die Bürger der Stadt Unna aber auch nicht gerade ermutigt Informationen einzufordern. So findet sich zum Beispiel im gesamten Internetauftritt der Kreisstadt Unna nicht ein einziger Hinweis auf das IFG NRW, die umfangreichen Rechte, die es den Bürgern einräumt und auf welchem Weg man an die gewünschten Informationen gelangen kann. Dies sollte die Stadtverwaltung, im Sinne einer offenen und bürgernahen Kommune, dringend verbessern.

Im Einzelfall werden aber auch Anfragen überhaupt nicht, oder nur sehr zögerlich bearbeitet. Hier sei zum Beispiel auf das Verhalten der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem Altlastengutachten zum Grundstück am Hertinger Tor erinnert. Obwohl das Gutachten der Stadtverwaltung vorlag, wurde hier ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Bürgern veranstaltet. Diese wurden zunächst an den Kreis Unna verwiesen, welcher aber von der Stadt Unna keine Erlaubnis zur Herausgabe der Informationen hatte.

Auch das Ansinnen des Autors auf Herausgabe der Rechenschaftsberichte des Zentrums für internationale Lichtkunst e.V. wird bislang mit eher geringem Nachdruck verfolgt. Zwar gibt es hier einen privaten Trägerverein, da sich die Einrichtung jedoch überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert und daher gegenüber der Kreisstadt Unna rechenschaftspflichtig ist, handelt es sich hier wohl um eine öffentliche Einrichtung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Danach muß die Stadtverwaltung alle ihr vorliegenden Informationen herausgeben, also auch die Rechenschaftsberichte. Am 17. März wurde der offizielle Antrag, unter Berufung auf das IFG NRW, auf Einsicht in die Rechenschaftsberichte gestellt. Am 22. Mai, nachdem also die gesetzliche Frist längst, ohne eine Antwort, verstrichen war, ließ die Stadtverwaltung, auf telefonische Nachfrage hin verlauten, dass man noch auf eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten der Stadt Unna warte.

Autor:

Claus Palm aus Unna

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