Tipp der Umweltberatung: Händler müssen alte Haushalts-Geräte zurücknehmen

Karin Baumann | Foto: privat

Kaputter Fön, defekter Toaster, aussortierter Computer – vielfach gammeln ausgemusterte Geräte im Keller vor sich hin oder landen unnütz in der Mülltonne. Um eine sachgerechte Entsorgung der Haushalts- und Hightech-Utensilien und die Verwertung von darin verwendeten Rohstoffen stärker anzukurbeln, gibt es für Verbraucher neben den kommunalen Sammelstellen eine weitere Anlaufinstanz, wo sie ausgediente Geräte loswerden können.

Seit Ende Juli müssen auch Einzel- oder Online-Händler, die über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, elektrische und elektronische Oldies zurücknehmen. „Durch die neue Rücknahmepflicht haben nun Verbraucher mehr Möglichkeiten, ihre Altgeräte abzugeben, damit verwertbare Teile daraus recycelt werden und der restliche Schrott richtig entsorgt werden kann“, erklärt Karin Baumann, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale in Unna.

Folgende Tipps helfen bei der geordneten Rückgabe von Kühlschrank, Smartphone und Co.:

Rücknahme von Kleingeräten ein Muss

Kleine Elektro-Altgeräte, deren Gehäuse nicht länger als 25 Zentimeter ist, müssen Händler kostenlos und ohne Kassenbon zurücknehmen. Eine Rücknahmepflicht besteht auch dann, wenn man nur ein altes Elektrogerät zurückgeben möchte, ohne ein neues zu kaufen. Für die Rückgabe von kaputten schadstoffhaltigen Energiesparlampen und LEDs stehen bei stationären Händlern schon länger separate Rücknahmeboxen bereit.

Bei größeren Geräten gilt Tauschprinzip

Größere Elektrogeräte vom Flachbildschirm über Mikrowelle bis hin zur Waschmaschine müssen vom Fachhändler, Kaufhaus oder Baumarkt ebenfalls zurückgenommen werden und zwar dann, wenn im Gegenzug ein gleichartiges Gerät gekauft wird. Dieser Tausch-Service ist für Kunden kostenlos, auch wenn das neue Gerät vom Händler nach Hause geliefert wird und er das alte Schätzchen mitnehmen soll. Kunden, die den Bring- und Abhol-Service nutzen möchten, sollten darauf achten, dass der Austausch von Alt gegen Neu mit dem Händler beim Abschluss des Kaufvertrages fest vereinbart ist.

Zusatzaufwand bei der Online-Rückgabe

Auch Internet-Händler müssen Altwaren – vom kleinen Handy bis zur großen Waschmaschine – zurücknehmen, falls der Online-Anbieter Lagerkapazitäten von mehr als 400 Quadratmetern hat. Kunden müssen bei der Internetbestellung eines größeren Gerätes den Rücknahmewunsch des Altgerätes bei Anlieferung kundtun – etwa über ein Online-Formular. Internet-Händler sind verpflichtet, Kunden geeignete Rückgabemöglichkeiten in der Umgebung zu nennen oder Geräte direkt zurückzunehmen. Zu diesem Zweck ist der Auslieferung des neuen Geräts ein Rücksende-Etikett für die ausrangierte Gerätschaft beigefügt. Kunden haben unter Umständen dann den Aufwand, die Oldies zu verpacken und zur genannten Paket-Annahmestelle zu bringen.

Recycling- und Wertstoffhöfe sammeln weiterhin

Die kommunalen Sammelstellen bleiben weiterhin eine gute Adresse, um sämtliche ausrangierten Altgeräte entgegenzunehmen. In einigen Kommunen funktioniert die Sammlung von ausgedienten Kleingeräten über die Wertstofftonne oder Container. Fürs Einsammeln von größeren Geräten über den Sperrmüll nehmen Städte und Gemeinden meist eine Gebühr. Was jeweils berechnet wird, steht im jährlichen Abfallkalender oder auf der Web-Seite der kommunalen Entsorger.

Geräte-Zuwachs beim Elektroschrott

Geben Pedelecs mit einer Motorenunterstützung von bis zu 25 Stundenkilometern, Photovoltaik-Module und Nachtspeicheröfen ihren dienstbaren Geist auf, zählen sie ab 24. Juli ebenfalls zum alten Elektro-Eisen und müssen über den Handel oder bei einem Recyclinghof entsorgt werden. Vorsicht bei Nachtspeicheröfen: Enthalten alte Heizkörper Asbest, müssen die Öfen fachmännisch abgebaut und verpackt werden. Die öffentlichen Sammelstellen nehmen die Heizungen mit den giftigen Fasern kostenlos entgegen.

Batterien und Akkus separat entsorgen

Hat ein batterie- oder akkubetriebenes Gerät ausgedient, muss es vor der Entsorgung von den Energiespeichern getrennt werden. Batterien und Akkus werden getrennt gesammelt. Altbatterien nimmt jeder Händler zurück, der auch Batterien verkauft. Achtung: Ausgediente Druckerpatronen, Glüh- und Halogenlampen oder mechanisches Spielzeug zählen nicht zum Elektroschrott. Sie gehören in die Restmülltonne.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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