Frist gilt nur für Gewerbebetriebe, nicht Privathaushalte
Stadt Voerde warnt vor unseriöser "Kanalsichtung"

Der Fachdienst Tiefbau stellt klar, dass eine reguläre Zustands- und Funktionsprüfung nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden darf. Foto: Polizei
  • Der Fachdienst Tiefbau stellt klar, dass eine reguläre Zustands- und Funktionsprüfung nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden darf. Foto: Polizei
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Aus gegebenem Anlass bittet der Fachdienst Tiefbau der Stadt Voerde, bei unaufgeforderten, telefonischen Angeboten für eine Kanalprüfung besondere Vorsicht walten zu lassen.

So wurde in den letzten Tagen wiederholt von Bürgern berichtet, dass mit dem Hinweis auf eine zum 31. Dezember 2020 abgelaufene Frist günstige oder gar kostenlose „Kanalsichtungen“ angeboten wurden. Die vorgenannte Frist ist nur für Gewerbebetriebe in Wasserschutzzonen, nicht aber für private Hausbesitzer maßgeblich.

Sichtung für Privatpersonen ist nicht kostenlos

Der Fachdienst Tiefbau stellt klar, dass eine reguläre Zustands- und Funktionsprüfung nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden darf. Wegen des erforderlichen Personal- und Geräteeinsatzes ist mit Kosten zwischen 200 und 500 Euro zu rechnen, in besonderen Einzelfällen kann der Betrag auch höher sein. Eine „Sichtung“ des privaten Kanals ohne Dokumentation kann weder von der Stadt als Nachweis anerkannt, noch von Sanierungsfirmen zur Erarbeitung von Angeboten genutzt werden. In keinem Fall sollte telefonisch ein Prüfungs- oder gar ein Sanierungsauftrag erteilt werden, bevor nicht ein schriftliches Angebot vorgelegt und geprüft wurde. Jede seriöse Firma hat Verständnis dafür, wenn man sich Bedenkzeit nimmt – auch für die Einholung von Vergleichsangeboten.

Pflicht aufgehoben

Die Stadt Voerde weist darauf hin, dass die Landesregierung zum 13. August 2020 die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung für bereits bestehende Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser ableiten, aufgehoben hat. Neben neu errichteten Abwasserleitungen verbleibt eine Prüfpflicht nur für bestehende Leitungen, wenn besonderen Betriebsprobleme wie Einbrüche oder wiederholte Verstopfungen auftreten. Ebenfalls zu prüfen sind Privatleitungen, in denen gewerbliches Abwasser abgeleitet wird.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des FD Tiefbau  unter Tel. 02855/80-426 und -424 zur Verfügung. Weitere Infos unter https://voerde.buergerinfo-abwasser.de/

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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