Unfallkreuzung Lüttingen II

Bezogen auf die FDP Anfrage zur Situation an der "Hafenkreuzung-Lüttingen" machte der Landesbetrieb Straßenbau im Kern folgende Mitteilung:

[...] Die Zeit von 10 sec. ist ausreichend um die Straße annähernd vollständig zu überqueren. [...] Die Beleuchtung von Knotenpunkten außerorts ist nicht erforderlich. [...]

Mit dieser Antwort kann man sich nicht zufrieden geben. Der Landesbetrieb wurde nochmals darum gebeten, mit gesundem Menschenverstand über die Situation nachzudenken und die Fußgängergrünzeiten auf 15 Sekunden zu verlängern. Technisch dürfte dieser Bitte leicht zu entsprechen sein.

Darüber hinaus ist ab Mitte November ist damit zu rechnen, dass unsere Kinder diese Kreuzungen an der B57 bei Dunkelheit passieren müssen (Sonnenaufgangszeiten 7.45 Uhr und später). Mit diesem Hintergrund halte ich es für vermessen, festzustellen, dass eine Beleuchtung dieses Knotenpunktes nicht erforderlich sei. Ich habe auf die Beleuchtung der Kreuzung am Ärztehaus hingewiesen, welche vergleichbar genutzt wird und wesentlich besser ausgeleuchtet - formal jedoch als "innerorts" zu bezeichnen ist. Auch hier hat die FDP-Xanten nochmals darum gebeten, den Kreuzungsbereich am Hafen besser auszuleuchten - auch wenn er "außerorts" liegt!

Autor:

Andreas Schucht aus Xanten

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