Afrikanische Schweinepest: Hobbyhalter müssen Tiere melden

Puuh - noch mal Schwein gehabt. Schweinswale können einfach abtauchen und sind von der Afrikanischen Schweinepest nicht bedroht.
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  • hochgeladen von Christoph Pries

Am Niederrhein. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat sich jetzt mit einem dringenden Appell an alle Schweinehalter mit Kleinstbeständen gewandt und dazu aufgerufen, sich bei den Veterinärbehörden und bei der Tierseuchenkasse registrieren zu lassen. Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn hin.

Hintergrund ist die drohende Ausbreitung der so genannten Afrikanischen Schweinepest. Eine Einschleppung dieser für Schweine hoch ansteckenden und tödlich verlaufenden Krankheit nach Nordrhein-Westfalen muss unbedingt verhindert werden.
Dazu ist es nach Angaben des Landesamtes von größter Bedeutung, dass alle Schweinehaltungen - auch mit Kleinstbeständen - den Veterinärbehörden bekannt sind, da gefährliche Krankheiten auch vor Hobbytieren nicht Halt machen.
So weist das Landesamt etwa darauf hin, dass Krankheitserreger auch durch die Verfütterung von Speiseresten übertragen werden können und diese daher verboten ist.
Nach Erfahrung des RLV wissen viele Hobbyhalter zu wenig von wichtigen Schutzmaßnahmen und den Meldepflichten als Tierhalter. Auch im eigenen Interesse sollten sich Tierbesitzer bei der Tierseuchenkasse NRW melden, um bei Auftreten einer gefährlichen Tierseuche vor möglichen Folgekosten geschützt zu sein.
Nähere Informationen dazu finden sich auch im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de.

Autor:

Christoph Pries aus Xanten

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