Dreiprozent-Hürde: DIE LINKE verteidigt Bürger- & Freiheitsrechte gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen von SPD & CDU

Verfassungsfeindliche Bestrebungen von SPD und CDU im Dortmunder Rathaus: Bei einer Dreiprozenthürde wären bei der letzten Kommunalwahl über acht Prozent der Dortmunder Wählerinnen und Wähler im Stadtrat nicht mehr vertreten gewesen.
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"Das ist nicht nur verfassungswidrig. Das hat auch nichts mit einer realen Abbildung des Wählerwillens zu tun." Mit Empörung lehnt die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN die Forderung nach einer Wiedereinführung der Dreiprozent-Hürde bei Kommunalwahlen ab.

In der Dortmunder Ratssitzung am 13. November 2014 werden SPD und CDU einen gemeinsamen Antrag vorlegen, der eine Verankerung einer solchen Sperrklausel in der Landesverfassung fordert. Die Landesregierung und alle im Landtag vertretenen Fraktionen sollen diese Änderung "unverzüglich" realisieren, heißt es in dem Antrag.

Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen von SPD & CDU bezüglich der Einführung einer Dreiprozenthürde sind zum Scheitern verurteilt. Zig verfassungsgerichtliche Entscheidungen besagen, dass die Gemeindevertretungen aus gleichen Wahlen hervorgehen müssen. Die Sperrklausel wäre ein rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in diese Wahlgleichheit. Eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Stadtrates ist angesichts der informellen Großen Koalition aus SPD & CDU, die sich stellenweise sogar nonverbal versteht, nicht zu erkennen. Scheinbar will man hier lieber unter sich bleiben.

"Alles schon gesagt - aber nicht von allen"

Die Gemeindegremien leiden viel öfters unter dem Problem, dass zwar alles schon gesagt wurde, aber eben nicht von allen bzw. dass Sachverhalte nicht auf den Punkt, sondern in epischer Breite gebracht werden. Tatsächlich befindet sich unterhalb der Dreiprozent-Hürde, neben seriösen Vertretern, mit Selbstdarstellern, Marktradikalen und Rechtsextremisten auch allerlei krudes Personal, aber dies muss eine Demokratie aushalten. Wenn über acht Prozent des Wählerwillens nicht mehr im Rat vertreten sind, ist dies schlicht undemokratisch.

Im Dortmunder Stadtrat sitzen derzeit Vertreter von elf Parteien. Sechs Parteien weniger wären bei einer gültigen Dreiprozent-Hürde im Rat vertreten. Nicht betroffen wäre DIE LINKE (6,8 Prozent), die mit der Piratenpartei (2,3 Prozent) eine Fraktion gebildet hat. Dennoch kritisiert der Fraktionsvorsitzende Utz Kowalewski (DIE LINKE) den Antrag von SPD und CDU: "Die Frage einer Sperrklausel stellt sich einfach nicht. Für uns bedeutet Demokratie, dass auch Opposition zugelassen wird. Und nicht nur das: Hätte es bei der Kommunalwahl im Mai die Dreiprozent-Hürde schon gegeben, wäre der Wählerwille von immerhin 17.093 Dortmunderinnen und Dortmundern nicht berücksichtigt worden. Das sind 8,3 Prozent aller Wählerinnen und Wähler.“

Verfassungsfeindliche Bestrebungen von SPD und CDU im Dortmunder Rathaus: Bei einer Dreiprozenthürde wären bei der letzten Kommunalwahl über acht Prozent der Dortmunder Wählerinnen und Wähler im Stadtrat nicht mehr vertreten gewesen.
"Ausgerechnet die sich sonst so staatstragend gebenden Fraktionen von SPD und CDU versuchen eine höchstrichterliche Entscheidung zu kippen“, wundert sich Utz Kowalewski (DIE LINKE). Er erinnert daran, dass der Verwaltungsgerichtshof in Münster die Sperrklausel bei Kommunalwahlen in den Jahren 1999 & 2008 als verfassungswidrig eingestuft hat. In einem der Urteile hieß es damals, dass durch den Wegfall einer Sperrklausel die Beratungs- und Entscheidungsabläufe nicht maßgeblich beeinträchtigt würden. | Foto: DIE LINKE
Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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