Der neue Bußgeldkatalog für Radfahrer

Der neue Bußgeldkatalog für Radfahrer.

Sie fahren ohne Licht, über rote Ampeln, kennen keine Einbahnstraßen. Die Rede ist von rücksichtslosen Radfahrern. Sie sind sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer ein ständiges Ärgernis.

Nun geht es den Rad-Rambos an den Kragen!!!

Aus diesem Grunde wurde der Bußgelkatalog auf Druck des Bundesrates nun angepasst.
► Fahren auf dem Fußweg (je nach Situation): 10–20 statt bisher 5–20 Euro
► Nichtbenutzen der rechten Fahrbahn: 15–40 statt 10–35 Euro
► Nichtbenutzen des Radwegs: 20–35 statt 15–30 Euro
► Falsches Einbiegen in Einbahnstraße: 20–35 statt 15–30 Euro
► Fahren in Fußgängerzone: 15–30 statt 10–25 Euro
► Fahren ohne Licht: 20 statt 15 Euro

Im gleichen Zuge wurden auch die Bußgelder für Autofahrer, die Radfahrer behindern bzw. gefährden, angepasst.

► auf Geh- oder Radwegen parken: 20–30 statt bisher 15–25 Euro
► beim Ein- und Aussteigen nicht auf Radfahrer achten: 20 statt 10 Euro
► auf einer Fahrradstraße/einem Radweg fahren: 15 statt 10 Euro.

Die Änderungen sollen zum 1. April 2013 in Kraft treten.
Der Automobilclub ADAC hat die geringe Erhöhung der Bußgelder für Radfahrer kritisiert. Dies wird damit begründet, dass damit die Verkehrsmoral von rücksichtslosen Radfahrern nicht verbessert wird.

Autor:

Süleyman Kosar aus Gladbeck

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