Knöllchen für Ratsmitglieder - Schluss mit der Ungleichbehandlung

Die Parkkarte für die Mitglieder des Lüner Rates. Unvollständige Angaben auf der Parkrückseite sorgen für Aufsehen.
  • Die Parkkarte für die Mitglieder des Lüner Rates. Unvollständige Angaben auf der Parkrückseite sorgen für Aufsehen.
  • hochgeladen von Prof. Dr. Johannes Hofnagel

Die Aufregung über das „Knöllchen“ von Bürgermeister Kleine-Frauns im Zuge der Ausübung seiner Ratstätigkeit im Sommer letzten Jahres hat in dieser Sache eine zentrale Schwachstelle der vom SPD-Altbürgermeister Stodollick eingeführten R-Parkkarte für Ratsmitglieder ans Tageslicht befördert: Es gab und gibt bei der Nutzung dieser Park-Regelung für Ratsmitglieder eine unglaubliche Grauzone – ein unseliges Erbe, das Hans Wilhelm Stodollick seinem Nachfolger hinterlassen hat.

Die Grauzone stellte sich so dar: Wer mit der R-Parkkarte an einer auf der Kartenrückseite nicht aufgeführten Straße parkte und mit einem Verwarnungsgeld belegt wurde, gab das Knöllchen schlichtweg mit der Bitte um Prüfung an das Bürgermeisterbüro zurück. In den letzten Jahren sind viele solcher Fälle so vom Altbürgermeister Stodollick abgewickelt worden, der selbst gegenüber den Fraktionschefs im Jahr 2009 zugeben musste, dass die Gewährung von kostenfreien Parkmöglichkeiten „eine nicht unproblematische Ausnahmeregelung“ darstelle.

Wenn diese oben beschriebene Praxis unter dem ehemaligen Bürgermeister zutreffe, sei die „Luft ziemlich raus“, hat Fachanwalt Hans-Joachim Pohlmann auf Anfrage der RN-Redaktion öffentlich erklärt. Wie der Bürgermeister betont, kann eine solche fehlerhafte und unzulängliche jahrelange Regelung über Rückgabe von Knöllchen keinen weiteren Bestand haben. Ins-besondere wegen dieser unzulänglichen Park-Regelung und im Sinne der Gleichbehandlung aller Ratsmitglieder hat Jürgen Kleine-Frauns das Knöllchen persönlich nicht bezahlt. Nun kann der Sachverhalt unter Beteiligung der Öffentlichkeit neu geregelt werden.

Dass dringender Regelungsbedarf besteht, beweist auch die aktuelle Parkkarte für Ratsmitglieder: Dort sind weder die 2009 festgelegten Parkzonen komplett aufgeführt, noch die um 2012 ergänzten Bereiche wie die Gartenstraße u.a. Wer will da noch durchblicken? Wo bleibt die Verbindlichkeit und Klarheit von Regelungen?

Um klar zu stellen, dass es Jürgen Kleine-Frauns nicht um die 10 € sondern um die Gleichbehandlung aller Ratsmitglieder bei der Parkregelung geht, hat er symbolisch den bis auf rund 40 € angestiegenen „Knöllchen-Betrag“ aufgerundet und an den Verein Kinderfreundliches Lünen gespendet.

Diejenigen, die wegen der o.g. Vorkommnisse den Rücktritt des neuen Bürgermeisters fordern, handeln bewusst unfair, akzeptieren die Ungleichbehandlung der Ratsmitglieder und schaden somit dem Ansehen aller Ratsmitglieder und der Stadt Lünen. Offenbar haben diese Leute immer noch nicht hingenommen, dass mit Jürgen Kleine-Frauns erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik ein Nicht-SPD-Mitglied Bürgermeister unserer Stadt geworden ist.

Die GFL-Fraktion könnte sich für die Zukunft zwei mögliche Neuregelungen vorstellen: Die R-Parkkarte muss bzgl. der Gültigkeitsbereiche eindeutig präzisiert werden. Dann ist die Grauzone um die Berechtigung oder Nichtberechtigung auf und an bestimmten Plätzen und Straßen endlich aufgelöst. Oder die Ratsmitglieder erhalten für ein angemessenes Entgelt eine Jahresparkkarte für präzise definierte Bereiche, auch das macht die Regelung verbindlich. Eine ähnliche zu bezahlende Parkkarte wird bspw. schon an Handwerker, Pflegedienste und Ärzte für 100 € jährlich ausgegeben. Weiterer Klärungsbedarf besteht nach Auffassung der GFL auch hinsichtlich der Parkmöglichkeit für sachkundige Bürger. Für sie gilt bisher: Nehmen sie an Sitzungen teil, müssen sie die Einladung hinter die Windschutzscheibe legen. Nur: Wo sie parken dürfen und wie lange ist unserem Kenntnisstand nicht genau und für jeden einsehbar festgelegt.

Darüber hinaus begrüßt die GFL-Fraktion die vom Bürgermeister angeregte Lösung, dass alle Inhaber der Ehrenamtskarte, die sich durch den Besitz eines solchen Dokumentes nachweislich zum Wohl der Stadt und ihrer Menschen engagieren, bei Ausübung Ihres Amtes im Stadtgebiet auf allen öffentlichen Parkplätzen gebührenfrei parken können.

Autor:

Prof. Dr. Johannes Hofnagel aus Lünen

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