Profis gaben Tipps gegen Einbruch

Kriminalhauptkommissar Raimund Dupke im Beratungsgespräch. | Foto: Magalski
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Es ist ein gefährlicher Irrtum: Einbruch - mir passiert so etwas nicht. Die Täter interessieren sich wenig für solche Sätze. Und schnell ist man Opfer. Experten der Polizei Dortmund gaben Tipps am Lesertelefon.

Wenn die Berater des Kommissariats Vorbeugung gerufen werden, sind die Einbrecher meistens schon lange weg. "Viele Menschen werden erst wach, wenn es zu spät ist", weiß Kriminalhauptkommissar Raimund Dupke vom Kommissariat Vorbeugung. Die Statistik ist erschreckend: Rund achtzig Prozent der Beratungen werden erst nach einer Straftat genutzt. Dabei ist die Beratung der Polizei Dortmund ein kostenloser Service. "Der Bürger kann nur gewinnen." Benötigen Bürger eine sehr umfassende Beratung, ist ein Termin mit den Sachbearbeitern des Komissariats Vorbeugung in der Beratungsstelle im Polizeipräsidium Dortmund möglich. Denn Fehler kann man bei der Sicherung seiner Wohnung viele machen. Das gekippte Fenster ist eine regelrechte Einladung an böse Buben: Zwanzig Prozent der Tätern nutzen diesen Weg. Leitern, Gartenmöbel, Mülltonnen - unfreiwillig geben viele Menschen den Einbrechern noch eine Aufstiegshilfe. Der Rat der Polizei: Solche Dinge immer sichern, zum Beispiel mit einer Kette an einem Baum oder Geländer befestigen.

Leser fragen, die Experten der Polizei antworten:

Wie kann ich mich vor Einbruch schützen?

Kriminalhauptkommissar Detlef Burkhardt: Nur die empfohlenen Sicherungen der Polizei einzubauen, das alleine reicht nicht. Ich muss mein Verhalten so ändern, dass ich diese Sicherungen auch nutze. Das heißt im Klartext: Fenster verriegeln, nicht auf Kipp stehen lassen, Türen abschließen - wenn möglich doppelt.

Reicht es, wenn ich abschließbare Fenstergriffe habe?

Kriminalhauptkommissar Detlef Burkhardt: Der abschließbare Fenstergriff alleine ist eine Art Kindersicherung und hat keine einbruchhemmende Wirkung, wenn ich eine normale Verriegelung habe. Das hindert den Täter nicht daran, das Fenster aufzuhebeln.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, welche Besonderheiten gibt es?

Kriminalhauptkommissar Raimund Dupke: Im Mehrfamilienhaus wird die Wohnung im Erdgeschoss zum größten Teil über Balkon- und Terrassentüren betreten. Je höher die Wohnung liegt, desto häufiger kommen die Einbrecher durch die Wohnungstür. Die am höchsten gelegene Wohnung ist dann am meisten gefährdet.

Bieten Rolläden einen besseren Schutz vor Einbrechern?

Kriminalhauptkommissar Raimund Dupke: Klare Antwort: Nein. Zur Tageszeit signalisiert man dem Täter mit herunter gelassenen Rolläden, dass man nicht zu Hause ist. Zudem sind die Rolläden in der Regel kein Hindernis für den Täter. Besser ist es, auf Sicherung der Fenster und Türen zu setzen.

Ich habe ein Haus gekauft und will renovieren. Welche Maßnahmen kann ich ergreifen?

Kriminalhauptkommissar Detlef Burkhardt: Um ein Haus effektiv gegen Einbruch zu sichern, müssen eine Vielzahl von Maßnahmen beachtet werden. Ich lade Sie gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch ins Polizeipräsidium ein, wo wir die verschiedenen Techniken an Anschauungsmaterial erklären können.

In mein Einfamilienhaus ist eingebrochen worden. Welcher Schutz ist geeigneter - mechanische Sicherungen oder eine elektronische Überwachung?

Kriminalhauptkommissar Detlef Burkhardt: Mechanische Sicherungen sollten immer vor einer elektronischen Überwachung erfolgen. Wer sein Haus mit mechanischen Maßnahmen gegen Einbruch sichert, erschwert den Tätern den Zugang zum Objekt. Elektronische Überwachung hindert den Täter nicht, das Haus zu betreten und meldet nur den Einbruch. In der Zeit, bis die Polizei vor Ort ist, könnte der Täter seine Tat durchführen. Zudem ist eine hochwertige elektronische Überwachung sehr teuer, günstigere Alternativen bieten oft nicht eine gesicherte Auslösung und Weiterleitung des Alarms. Wiederholte Fehlalarme müssen zudem bezahlt werden.

Lassen sich Einbrecher durch eine Videoüberwachung abschrecken?

Kriminalhauptkommissar Detlef Burkhardt: Videoüberwachung ist sehr innovativ, man darf aber nicht erwarten, dass ich durch die Videotechnik Bilder wie im hochauflösenden Fernsehen erreiche. Videoüberwachung im privaten Raum wird durch das Datenschutzgesetz erheblich reglementiert. Will ich meinen privaten Bereich mit Kameras überwachen lassen, muss ich mich entscheiden, was ich will: Will ich nur wahrnehmen, will ich erkennen oder gerichtsverwertbare Identifizierung? Dabei ist die Qualität der Videotechnik von entscheidender Bedeutung. Es ist nicht sinnvoll, wenn ich sehe, dass nachts jemand eingebrochen ist. Eine Videoüberwachung ist nur dann sinnvoll, wenn das Bild ständig beobachtet wird, um bei entsprechendem Anlass sofort die Polizei zu alarmieren. Bewegungsmuster im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nicht aufgezeichnet werden.

Mehr zum Thema:
>Festnahmen bei Großkontrolle der Polizei

Kriminalhauptkommissar Raimund Dupke im Beratungsgespräch. | Foto: Magalski
Kriminalhauptkommissar Detlef Burkhardt im Beratungsgespräch mit einem Leser. | Foto: Magalski
Autor:

Daniel Magalski aus Lünen

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