Stadt Kleve bietet zwei Grundstücke an - in Bedburg-Hau und Kleve

Vergabeverfahren starten im Juni

GRUNDSTÜCK BREITE STRASSE 12
Das Grundstück Breite Straße 12 liegt im Gebiet der Gemeinde Bedburg-Hau. Es ist insgesamt 820 m² groß und mit einem Wohnhaus bebaut, das allerdings stark sanierungsbedürftig ist. Die Vergabe des Grundstückes inklusive der Wohnbebauung wird gegen Höchstgebot im Rahmen eines Bieterverfahrens organisiert. Das Bieterverfahren findet in der Zeit von Dienstag, 01.06.2023 bis Montag, 31.07.2023 statt. Das Mindestgebot lautet 164.000 €.
Alle weiteren Einzelheiten und Details können über die städtische Übersichtsseite www.kleve.de/grundstuecke abgerufen werden.
Angebote können ausschließlich über den auf der städtischen Website zum Grundstück zur Verfügung stehenden Vordruck abgegeben werden. Die Grundstückswebsite ist über www.kleve.de/grundstuecke erreichbar. Auf der Website ist außerdem das genaue Verfahren zur Angebotsabgabe erläutert, das unbedingt eingehalten werden muss. Andernfalls können Angebote nicht berücksichtigt werden. Auf der Website sind außerdem unverbindliche Besichtigungstermine aufgeführt, zu denen das Objekt ohne Voranmeldung in Augenschein genommen werden kann.
GRUNDSTÜCK AM BUCHACKER 27
Das Grundstück am Buchacker 27 ist 354 m² groß und fällt in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2-075-2. Auf der Fläche soll Wohnraum geschaffen werden, es besteht jedoch ausschließlich die Möglichkeit, ein sogenanntes Tiny House zu errichten. Die Vergabe des Baugrundstückes erfolgt im Losverfahren. Interessierte können sich im Zeitraum von Dienstag, 06.06.2023 bis Donnerstag, 15.06.2023 auf das Grundstück bewerben. Für die Abwicklung des Bewerbungsverfahrens schaltet die Stadt Kleve im genannten Zeitraum ein Online-Bewerbungsformular frei. Anschließend wird unter den eingegangenen Bewerbungen gelost.
Für die zugelosten Gewinner besteht die Auswahlmöglichkeit, das Grundstück entweder käuflich zu erwerben oder im Erbbaurecht zu erhalten. Interessierte müssen die Finanzierbarkeit des Bauvorhabens vor der Vertragsunterschrift nachweisen können. Zudem besteht für das Grundstück eine Bebauungs- und Selbstbewohnungsverpflichtung.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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