Bedburg-Hau Brauchtumsfeuer: Strengere Kontrollen und Bearbeitungsgebühr

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In der Ratssitzung am 12. September wurde der Tagesordnungspunkt
„Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)“ vertagt und eine interfraktionelle Arbeitsgruppe von Ratsmitgliedern zur Beratung und Erörterung dieser Thematik eingerichtet.

Aus der Vorlage zur Hauptausschusssitzung (19.11.2019) und zur nächsten Ratssitzung am 28.11.2019:

Zukünftig sollen alle Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine und Nachbarschaften die Möglichkeiten haben ein Osterfeuer durchzuführen.
Die bisherige Regelung, dass jeder Privathaushalt ein Osterfeuer durchführen konnte, würde demnach entfallen.
Die Streichung der Privathaushalte und die Hereinnahme der Nachbarschaften soll zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens und der Gemeinschaft führen. So können sich zukünftig die Privathaushalte zusammenschließen.

Die Anzeige eines Osterfeuers muss schriftlich mindestens vier Wochen vor Ostern gestellt werden. Hierzu ist das anliegende Formblatt (Anlage 1) ausgefüllt und unterzeichnet beim Ordnungsamt der Gemeinde einzureichen. Auf Grund dieses Antrages findet eine Überprüfung durch das Ordnungsamt statt. Anschließend erhält der Antragsteller die Bestätigung zur Durchführung des Osterfeuers. Auch werden am Veranstaltungstag seitens des Ordnungsamtes Kontrollen durchgeführt werden.
Bisher war lediglich ein Anruf notwendig, worauf die Anzeigebestätigung mit dem Merkblatt zugesandt wurde. Auch wurden diese angemeldeten Feuer stichprobenartig überprüft.

Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen über 18 Jahre beaufsichtigt werden.
Das Brauchtumsfeuer darf eine maximale Aufschichthöhe von 3,50 m nicht übersteigen. Die Grundfläche wird auf maximal 10 x 10 m festgelegt.
Das Brauchtumsfeuer ist weiterhin gebührenfrei. Allerdings wird für die Bearbeitung, Überprüfung und Kontrolle eine Verwaltungspauschale gemäß der Verwaltungsgebührenordnung erhoben wer-den. Die Gebühr soll 20 € betragen. Der Gebührenbescheid würde gleichzeitig mit der Anzeigebestätigung zugesandt. Zur Umsetzung wäre noch eine Änderung der Verwaltungsgebührenordnung vorzunehmen.

Bei den o.g. Regelungen geht man davon aus, dass eine Reduzierung der Osterfeuer erreicht werden kann und man einen Kompromiss mit Augenmaß geschaffen hat.

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer im Gemeindegebiet Bedburg-Hau zum 01.01.2020.

Merkblatt für ein Brauchtumsfeuer in Bedburg-Hau, s. Bild 2, in ROT die Änderungen/Ergänzungen.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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