Moyland: Zugang zum Kunsthandwerker-Weihnachtsmarkt auf 2G-Regel beschränkt

Der Zugang zum 23. Kunsthandwerker-Weihnachtsmarkt im Moyländer Schlosspark (08. bis 12. Dezember) wurde aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW auf die 2G-Regel beschränkt. Der Impfnachweis ist nur in Kombination mit einem Personalausweis bzw. Reisepass gültig. Die Gültigkeit wird am Eingang kontrolliert. 
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen unter Vorlage eines Schülerausweises bzw. Altersnachweises. Kinder bis 6 Jahre sind von der Testpflicht ausgeschlossen.
Schwangere und Personen, die nicht geimpft werden dürfen, bitte ein Attest und einen negativen Schnelltest vorzeigen.
Zum bestmöglichen Schutz vor Neuansteckungen besteht auf dem gesamten Weihnachtsmarkt-Gelände die Pflicht zum Tragen einer medizinische bzw. FFP2-Maske.
Der Veranstalter behält sich Änderungen auf Grund der Covid-19 Situation vor. Die Änderungen richten sich nach den jeweils aktuellen Hygieneverordnungen zum Zeitpunkt des Marktes.
Weitere Informationen zum Weihnachtsmarkt: https://weihnachtsmarkt-moyland.de/

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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