Heute beim Wrack der Hope: Unangenehme Begegnung mit einem Sondengänger

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Mein Besuch des Wracks diente dazu um Daten zu sammeln, Vermessung des Wracks, Spanten, Balken, Planken usw. Grade mit den Messungen angefangen, tauchte das niederländische TV (TV Gelderland) am Wrack auf und filmte meine Aktivitäten. Im Anschluss daran ein ca. zehnminütiges Interview in dem ich die Geschichte der Katastrophe von 1895 erzählen konnte.
Im Laufe der Zeit kamen viele andere Wrackbesucher
und auch ein Sondengänger.
Sondengänger brauchen in NRW eine Genehmigung, also fragte ich, ob er denn eine Genehmigung habe. Alleine schon die Frage brachte den Sondengänger in Rage, unterbrach mich sofort, ohne dass ich meine Frage konkretisieren konnte. Was ich mir erlauben würde? Ihn lautstark anzugehen? Er dürfe das, er brauche keine Genehmigung, er kenne auch die Leiterin der Bodendenkmalpflege in Xanten gut. Weitere Versuche ein Gespräch mit ihm zu führen, Erläuterungen zu einer Genehmigung zu geben, schlugen fehl; unterbrach mich sofort und redete auf mich ein wie ein Wasserfall. Er führte dann mehrere Telefongespräche, teilte den Gesprächspartnern meinen Namen und meine „Unverschämtheit“ mit. Hantierte dann mit seinem Telefon so, dass ich annehmen muss, dass er mich auch fotografiert hat, obwohl ich ihm mitteilte dies zu unterlassen. Drohte dann er würde die Polizei anrufen; habe sehr darum gebeten, doch er tat es nicht. Habe dann Xanten angerufen und über den Vorfall berichtet. Klar die Bestätigung, man braucht generell eine Genehmigung. Klar auch die Bestätigung, dass man im unmittelbaren Uferbereich, und das wären meine weitere Erläuterungen gewesen, wozu er mich nicht zu Wort kommen ließ, man keine Genehmigung benötigt. Doch, wer mit einem Metallsuchgerät zu einem Wrack kommt, der hat auch vor, das Wrack zu durchsuchen. Das hat nichts mit dem Suchen im Uferbereich zu tun und dazu braucht man sehrwohl eine Genehmigung. Und wer glaubt denn schon, dass ein Sondengänger sich nur auf den Uferbereich beschränkt, er sucht überall und das geht ebenfalls nicht ohne Genehmigung. Er hat es dann auch nicht gewagt das Wrack zu durchsuchen. Schimpfte immer weiter: Ich sei ein Arschloch und wenn ich mich nicht mäßigen würde, würde er mir die Fresse polieren. Da ich schon einige Erfahrungen mit Sondengänger habe, habe ich mich zurückgehalten, denn ich weiß welch Geist in ihnen steckt. Er zog dann von dannen und aus weiter Entfernung war sein Schimpfen und Drohen noch zu hören.
Als ich mit meiner Arbeit fertig war, traf ich den Sondengänger am Parkplatz wieder. Damit ich sein Nummernschild nicht sehen konnte, Heckklappe hoch und stellte sich vor dem Wagen, so dass ich auch dieses Schild nicht sehen konnte. Als ich mich umdrehte, zu meinem Fahrrad ging, sprang er in den Wagen und raste mit Vollgas und Höchstgeschwindigkeit über die Deichstraße von dannen. Doch ich habe gute Augen, ein weißer Kleinwagen mit Klever Nummernschild.

Wie ist die Gesetzeslage?
Denkmalschutzgesetz § 13 Ausgrabungen (1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.
Auch wer nach Bodendenkmälern forscht, braucht dazu eine Genehmigung.
Dazu gehört nicht nur das eigentliche Graben sondern auch die planmäßige Suche mit Hilfe eines Metalldetektors.
Die Erlaubnis wird vom Kreis und Amt für Bodendenkmalpflege erteilt für die Dauer eines Jahres. Antragsteller erläutert in einem persönlichen Gespräch ihre Suchwünsche und zeigen auf Karten die Flächen auf denen sie suchen möchten. Gegebenenfalls gibt es Auflagen.
Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 250 000 Euro geahndet werden.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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