Silvester-Kehraus: Wer macht den Dreck weg?

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Der Verursacher, so sollte man denken, doch nur in wenigen Fällen ist es so.
Die Kommunen haben eine Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, so auch die Gemeinde Bedburg-Hau.
In § 1 der Satzung – Die Gemeinde betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen, Wege und Plätze...
Also alles in Butter, soll doch die Öffentliche Hand dafür sorgen, dass der Dreck wieder wegkommt.
Doch weit gefehlt, denn es folgt: .... soweit die Reinigung nicht nach § 2 dieser Satzung den Grundstückseigentümer übertragen wird.
Und dort steht: (1) Die Reinigung der im anliegenden Straßenverzeichnis besonders kenntlich gemachten Fahrbahnen wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung nur bis zur Straßenmitte. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. (2) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen oder Abfall unverzüglich zu beseitigen, befreit den Reinigungspflichtigen nicht von seiner Reinigungspflicht.

Wer also mal in die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde mit dem angehängten Straßenverzeichnis rein schauen möchte hier klicken

Einen guten Beitrag zu diesem Thema bietet die Gemeinde Ostbevern hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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