Unkrautvernichtung mit der Chemiekeule

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Immer wieder mal sieht man wie mit Unkrautvernichtern auf Privatgelände aber auch im öffentlichen Raum, vor dem Haus oder auf dem Gehweg, achtlos herumgespritzt wird. Wenn ich so etwas sehe, spreche ich die Leute an und mache darauf aufmerksam, dass dies so nicht erlaubt ist. Meistens stoße ich auf Verständnis und die Sache ist erledigt.

Letztens traf ich einen Giftspritzer im Gemeindezentrum an, der im hinteren Bereich eines Wohn- und Geschäftshauses das Unkraut beseitigen wollte. Als ich den Herrn ansprach wusste ich noch nicht, dass er im Auftrag für eine Immobilien- und Hausverwaltungsfirma handelte, was m. E. die Angelegenheit noch brisanter macht, weil für Unternehmen die mit Pflanzenschutzmittel/Vernichter umgehen, einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzen müssen. Ich sprach den Herrn also an und er meinte, wie soll ich sonst das Unkraut weg bekommen, soll ich das etwa einzeln entfernen. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass man am/im öffentlichen Raum nicht so ohne weiteres Gift einsetzen darf und das das Gift ins Grundwasser gelangen kann. Darauf meinte er: Es kommt nichts ins Grundwasser weil ich nur die Blätter bespritze. Das konnte ich so nicht gelten lassen, lies also nicht locker. Sichtlich genervt packte er dann seine Sachen und stieg in einen Wagen. Da wurde mir klar, dass er im Auftrag handelte und notierte mir Kennzeichen und Aufschrift des Wagens. Klar war mir jetzt auch, dass der Herr wohl keinen Sachkundenachweis besitzt, sonst hätte er ja anders reagieren können.

Ich schildere den Fall hier so ausführlich weil immer noch viele Menschen nicht wissen, dass laut Pflanzenschutzgesetz die zugelassenen Unkrautvernichter nur auf Flächen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch (Parks) genutzt werden angewendet und auf versiegelten Flächen, Gehweg etc. generell keine Unkrautvernichter verwendet werden dürfen, in Einzelfällen nur mit Sachkundenachweis. Unkrautvernichter sind nicht nur gefährlich für das Grundwasser, sondern auch für viele Insekten – eine Ursache für das Insektensterben.

In dem geschilderten Fall habe ich Anzeige beim Ordnungsamt der Gemeinde erstattet. Was ich nicht wusste: Die Anzeige muss bei der Landwirtschaftskammer NRW Pflanzenschutzdienst erstatten werden. Das Ordnungsamt war so freundlich und hat die notwendigen Formulare für mich ausgefüllt und diese nebst Anlagen an die Landwirtschaftskammer weitergereicht. Dafür herzlichen Dank!
Eine Antwort von der Landwirtschaftskammer habe ich noch nicht erhalten, obwohl schon zehn Tage vergangen sind.

Was viele auch nicht wissen, dass sog. Hausmittel wie Salz und Essig als Unkrautvernichtungsmittel auch verboten sind!
Unkraut vernichten ohne Chemie: hier klicken Zitat: "Dieses Gift tötet nicht nur unliebsames Unkraut – sondern im Zweifel auch unsere geliebten Haustiere und womöglich sogar unsere Kinder."

Hier wurde gespritzt
Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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