LVR-Klinik Bedburg-Hau: Denkmalschutz hat Vorrang!

Lageplan aus der Denkmalakte
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Die Diskussionen um die Zukunft des Nordteils der LVR-Landesklinik, Neubauten und Straßen, insbesondere die Wegeführung „Ost-West-Achse“ mit der Idee diese als Straßenneubau durch den Geschlechtergraben zu führen und dazu durchsickerte, dass die Denkmalpflege bereits Einverständnis signalisiert habe, haben mich dazu veranlasst beim LVR-Amt für Denkmalpflege schriftlich nachzufragen. In der Antwort wurden meine bisherigen Angaben zum Denkmalschutz der LVR-Klinik, dass nicht nur die Häuser sondern auch das Wegenetz plus Freiflächen geschützt sind, voll und ganz bestätigt. Darüber hinaus dürfen die Straßenführungen nicht verändert werden, neue Wege/Straßen dürfen nur zeitlich begrenzt, als Provisorium angelegt werden. Demnach dürfte ein Straßenneubau nur erlaubt sein, wenn dem bestehenden Wegenetz, in diesem Fall „Zum Gutshof/Buchenallee“ gefolgt wird, diese Straßen erneuert werden.
Auf meine Anfrage antwortete Dr. Andreas Stürmer, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, wie folgt:
„Die Gesamtanlage der Landesklinik ist in die Denkmalliste eingetragen, dazu zählen fraglos Freiflächen und Wegesystem.
In der aktuellen Diskussion um die weitere Nutzung des Areals durch den LVR, zunehmend aber auch durch Dritte und die seitens der Kommune gewünschte bessere Erschließung des Geländes sind verschiedene Varianten im Gespräch.
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist die Erhaltung des bestehenden Systems vorrangig, unabhängig davon, ob es tatsächlich durchgängig genutzt werden kann (hinnehmbar ist also durchaus die Unterbrechung einer Straße durch einen Zaun, wenn denn die Straßenführung ablesbar bleibt), vorstellbar ist in der gleichen Systematik die Ergänzung des Wegesystems, im vorliegenden Fall als reversible Wegeführung, wobei meinerseits durchaus auch die mögliche zeitliche Dauer solcher Provisorien bedacht wurde.“

Zur Erläuterung: "reversible" hier die Wegeführung, bedeutet in der Denkmalpflege die Anforderung, einen Eingriff rückgängig machen zu können.
Eine neue Straße, z. B. durch den "Geschlechtergraben" als Ost-West-Achse, dürfte damit nicht möglich sein, denn mit der Option "Rückbau" nach einigen Jahren käme dies einem Schildbürgerstreich gleich.

Gemeinde Bedburg-Hau streitet sich mit der Bezirksregierung Düsseldorf um Forensikneubau: hier klicken

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Lageplan aus der Denkmalakte
Aus der Denkmalliste: Darstellung der wesentlichen Merkmale des Denkmals
Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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