Endlich wieder feiern!
"Horster Mitte" veranstaltete Nachbarschaftsfest mit viel Kultur

Corona gerechte Einlasskontrollen gleich in der Nähe des Würstchengrills  - im Hintergrund stimmt eine Band ihre Instrumente | Foto: privat Ulrich Achenbach Bochum
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  • Corona gerechte Einlasskontrollen gleich in der Nähe des Würstchengrills - im Hintergrund stimmt eine Band ihre Instrumente
  • Foto: privat Ulrich Achenbach Bochum
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Heute war ich auf einem Sommerfest in Gelsenkirchen-Horst. Auf dem privaten Gelände  der "Horster Mitte" , des Verwaltungs- und Vermögensvereins Gelsenkirchen, fand eine interessante Veranstaltung mit viel Kultur statt. Es gab u.a. ein Minifußball-Turnier für Kinder, eine Führung durch das dort ansässige Wilhelm-Dickhut-Museum,  eine Livevorführung zur Kaffeezubereitung in Uganda sowie viel Musik und ab 21.00 Uhr sogar Tanz. Auch für das leibliche Wohl war mit Gegrilltem, Getränken und Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. 

Das Fest war gut besucht trotz der durch  Corona bedingt eingeschränkten Sitzplätze (draußen und im unmittelbar benachbartem Kultursaal). Im Kultursaal wurden später Fußballspiele aus der Europameisterschaft gezeigt.

Leider konnte ich den Auftakt zum Tanz für jedermann  (Personenzahl war jedoch wegen Corona beschränkt) aus zeitlichen Gründen nicht mehr mitverfolgen. Ich bin mir jedoch sicher: Mit einer Profi-Liveband, die Rock `n Roll spielte, war die Stimmung gewiss sehr groß!

Eine Auflage des Ordnungsamtes der Stadt Gelsenkirchen deutete  jedoch m.E. auf einen Ermessensmissbrauch hin: Begleitende Stände von verschiedenen Organisationen wie z.B. der Verkauf von Büchern oder Kunstgegenstände waren auf dem unmittelbar an das Gelände des Verwaltungs- und Vermögensverein angrenzenden Bürgersteigen nicht erlaubt. "Das hat den Charakter eines Straßenfestes und die sind erst ab Ende August aufgrund der Corona-Schutzverordnung erlaubt", war die fadenscheinige Begründung. Auch eine Klage des Veranstalters auf einstweilige Anordnung scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Seltsam, wenn es vor einigen Wochen z.B. in der Bochumer Innenstadt mehre Verkaufsstände am Bongardboulevard gab und das trotz der aktuellen Corona-Schutzverordnung nicht  als "Straßenfest"oder ähnliches definiert wurde und daher von den Ordnungsbehörden nicht verboten wurde!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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