Volltreffer gegen die AfD!
AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Bereits in der ersten Instanz hat die faschistoide AfD ihre Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungschutz verloren. Die wahren Ziele der "Partei der kleinen Leute" dürften inzwischen wohl der breiten Mehrheit in der Bevölkerung bekannt sein. Beispiele: Weiterbetrieb von fossilen- und Atomkraftwerken, Leugnung der bereits begonnenen Umweltkatastrophe und Verringerung von Umweltauflagen für die  Konzerne, Forderung nach mehr Überstunden für Beschäftigte, Erhöhung des Renteneintrittalters, Zwangsarbeit für Bürgergeldbezieher und drastische Verschärfung der Sanktionen für angebliche "Totalverweigerer (Bürgergeldbezieher, die jede zumutbare Arbeit ablehnen, weniger als 1 Prozent der gesamten Langzeiterwerbslosen), aber massive Steuervorteile bei der Einkommenssteuer für höhere Einkommen.

Außerdem ist die Hetze der AfD gegen Flüchtlinge und Migranten (letztere auch mit deutschem Pass) nicht erst aus dem Geheimtreffen im November 2023  in einem Hotel in Potsdam bekannt. Im einem "Masterplan" sollten Millionen von Migranten (auch mit deutschem Pass) aus Deutschland vertrieben werden (Quelle: Medienhaus Correktiv und Bericht in der Tagesschau vom 10.01.24)

Gegen das erstinstanzliche Urteil ging die AfD in Berufung vor dem OVG Münster - ohne Erfolg! (Quellen: ZEIT ONLINE, dpa, AFP, mga, caf, ale) Die AfD darf bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden. Das hat der fünfte Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster entschieden. Damit wiesen die Richter die Berufung der Partei mit vollem Recht zurück.

Die Richter argumentierten, der Verfassungsschutz habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt.  Das Vorgehen der Verfassungsschützer sei mit dem Grundgesetz, dem Europarecht und dem Völkerrecht vereinbar.

In der Urteilsbegründung hieß es weiter:
Zudem sah das Gericht den begründeten Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, "deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen". Das sei eine unzulässige Diskriminierung und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch bestehe der hinreichende Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die mit einer Missachtung der Menschenwürde sogenannter Ausländer und muslimischer Menschen verbunden seien. Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen sieht das Gericht ebenfalls.

Mit dem Urteil erlaubt das Gericht dem Verfassungsschutz, die Öffentlichkeit weiter über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall zu informieren. Von einer sachlich richtigen und weltanschaulich-politisch neutralen Bekanntgabe dazu, dass Informationen gesammelt würden, werde die Partei nicht unverhältnismäßig belastet.

Das Urteil des OVG ließ keine Revision zu, ist aber ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann dagegen innerhalb eines Monats Nichtzulassungs-Beschwerde einlegen, die an das OVG selbst ginge. Nur wenn dieses Gericht seine Entscheidung nicht ändert, wäre eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Die AfD will - wie nicht anders zu erwarten - den weiteren Rechtsweg voll ausschöpfen. Doch die Praxis in der Judikative zeigt, dass Nichtzulassungsbeschwerden nur im Ausnahmefall eine Aussicht auf Erfolg haben - bei der faschistoiden Partei AfD wird  dies so gut wie ausgeschlossen sein!

Aber auch angeblich linksextremistische Parteien werden vom Verfassungsschutz beobachtet, obwohl von diesen Parteien in keinster Weise Volksverhetzung, Antisemitismus oder brutale Gewalt ausgehen. Sie werden als verfassungswidrig eingestuft, weil sie dieses System des Kapitalismus angreifen und  ein System des Sozialismus fordern. Sie verstoßen  damit gegen das Grundgesetz, dass die Freiheit aller Bürger garantiert. Tatsächlich? Wir haben zwar Meinungsfreiheit, aber die Monopole haben das Sagen! Tausende von Arbeitsplätzen werden aus reinen Profitgründen vernichtet im Kampf um die Vormachtstellung der Konzerne auf dem Weltmarkt wie z.B. bei Thyssen-Krupp in Duisburg (Verkauf einer Stahlsparte an einen Milliardär aus Tschechien), oder Verlagerung der Waschmaschinenproduktion von Miele nach Polen. Da ist der Artikel im Grundgesetz "Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll der Allgemeinheit dienen" wohl nur ein "Bettvorleger".

Das positive Urteil des OVG Münster gegen die AfD darf aber nicht durch bürgerliche Politiker dazu missbraucht werden, Rechts und Links auf eine Stufe zu stellen! Faschismus ist ein Verbrechen, während der Kampf gegen die Diktatur der Konzerne nichts mit einem Verbrechen zu tun hat! P.S.: Linke Politik hat nichts mit Zerstörungen von Sachwerten, z.B. beliebig Autos in Brand zu stecken oder anderen Straftaten an Unbeteiligte durch angeblich "linke" Organisationen zu tun! Diese Organisationen sind verbrecherisch und verfolgen nur das Ziel, selbst an die Macht zu kommen!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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