Rechtsradikaler wegen Beleidigung und Verleumdung angeklagt
Erster Prozesstag gegen Jörg R. in Marl

Angeklager R. und Pflichtverteidiger beim Prozess vor dem Amtsgericht Marl
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  • hochgeladen von Ulrich Achenbach

Heute fand vor dem Amtsgericht Marl der erste Prozesstag gegen den Faschisten Jörg R. statt. Über 60 Prozessbesucherinnen und -besucher zeigten ihre Solidarität mit der Geschädigten, Monika G.E., auch meine Person gehörte dazu.

Die Staatsanwaltschaft klagte R. wegen Angriff auf die Menschenwürde, Beleidigung und Morddrohungen gegen Monika G.E. an – teils in Tateinheit mit Volksverhetzung, Verherrlichung der faschistischen Hitler-Diktatur und Verunglimpfung ihrer öffentlichen Rolle als Stadträtin der Wählerinitiative AUF in Gelsenkirchen und Repräsentantin der MLPD.  In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hieß es in einem Punkt sinngemäß: Hitler hat Deutschland vor dem Angriff Stalins bewahrt - eine bewusste Verdrehung der Geschichte zugunsten des Faschismus. Wie jeder Schüler wissen müsste, gab es einen Angriff durch Hitlers Armee auf die Sowjetunion und eine unmenschliche Belagerung der Stadt St. Petersburg durch das faschistische Hitler-Regime.

In einer Pressemitteilung der MLPD (Quelle www.rf-news.de) wurde zum heutigen Prozess berichtet: "Der Versuch des Angeklagten, sich feige dem Prozess zu entziehen, scheiterte. Nach seinem Ausbleiben wurde er auf Entscheidung von Richter Hagemann zwangsweise durch die Polizei vorgeführt. Auf breite Kritik stieß bei den Prozessbesuchern der Beschluss des Vertretungs-Richters Lob, Monika G.E. nicht als Nebenklägerin zuzulassen.

Die nicht nachvollziehbare Begründung des stellvertretenden Richters lautete:
"Als Mitglied einer marxistisch-leninistischen Partei kann Monika G.E. auch gut austeilen". Das setzt in völlig inakzeptabler Weise ihre berechtigte Kritik und Standhaftigkeit mit faschistischen Morddrohung und übelsten Beleidigungen gleich. Zwar ist die Nichtzulassung einer Person als Nebenkläger durch richterlichen Beschluss nach dem Strafgesetzbuch nicht anfechtbar, dem Richter steht es jedoch frei, in der betreffenden Verhandlung seinen Beschluss zu revidieren.  Die Anwälte von Monika G.E. sprachen das Gericht darauf an, jedoch ohne Erfolg. Ein erneuter Antrag, Monika G.E. als Nebenklägerin gegen R. zuzulassen, wurde von dem Richter Hagemann zurückgewiesen. Dagegen haben die Anwälte von Monika G.E. Beschwerde eingereicht.

Weil Monika G.E. und ihr Anwalt Frank Jasenski auf der Zeugenliste standen, wurden sie dann noch aus dem Gerichtssaal geschickt, obwohl sie viel Klärendes zu sagen gehabt hätten. Das zeigt, welche absurden Folgen die Ablehnung als Nebenklägerin hat. Weiter heißt es in der Pressemitteilung von rf-news:

Gegen den Widerstand des Verteidigers von R. verlas die Staatsanwaltschaft die ausführliche und gut recherchierte Anklageschrift. Sie behandelt zehn Taten seit September 2017, mit steigender Intensität. Ihr Inhalt: Verherrlichung des Hitler-Faschismus, glühender Antikommunismus, extreme sexistische Frauenfeindlichkeit, übelste Beleidigungen und Morddrohung gegen Monika G.E., alle Kommunisten und Antifaschisten.

Der Angeklagte R. versuchte sich aus der Verantwortung zu ziehen. Zuerst wollte er Verhandlungsunfähigkeit suggerieren mit Verweis auf diverse Gebrechlichkeiten, die alle in keinem Zusammenhang zur Teilnahme an einer Hauptverhandlung standen. Angeblich leidet er unter schweren Depressionen, konnte dennoch über seine Krankheiten zusammenhängend und ausufernd referieren. Besonders auffällig war, dass R. niemals einen Blick auf die zahlreichen Zuhörer warf.

Der Richter Hagemann hatte auch ohne medizinische Kenntnisse und nach Sichtung der vorgelegten Vitalwerte berechtigte Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten.

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten forderte ein gerichtlich angeordnetes medizinisches Gutachten.

Das Gericht entschied für die Vertagung des Prozesses aus folgenden Gründen:

Die beschlagnahmten EDV-Geräte des Angeklagten wurden bisher noch nicht vom Landeskriminalamt ausgewertet - das Ergebnis muss abgewartet werden, danach sind Zeugenaussagen erst sinnvoll

Für eine angeblich "verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten" wird vom Gericht angeordnet, ein medizinisches Gutachten einzuholen

Dabei ist mir völlig unverständlich, warum das LKA die Computer noch nicht ausgewertet hat, obwohl diese Geräte seit langer Zeit dort sind und im Übrigen der Anklagte meines Wissens bereits vorbestraft ist. Ist das vielleicht Taktik?

Auch ein wachsendes Medienecho rief der heutige Prozesstermin hervor, zumal es eine Kundgebung mit Sympathisanten von Monika G.E. mit über 50 Personen vor dem Gerichtsgebäude sowohl vor als auch nach der Verhandlung gab.  In der WAZ Gelsenkirchen erschien bereits im Vorfeld ein größerer Artikel dazu. Ein WAZ-Reporter war anwesend und berichtete, genauso wie ein Reporter von RTL West. Unter anderem gibt es auch auf sueddeutsche.de einen Bericht.

In der Pressemitteilung von rf-news heißt es abschließend: Monika G.E. bedankte sich herzlich für die große Solidarität und wies darauf hin: 'Man darf von der verkrachten Existenz des Angeklagten nicht darauf schließen, dass seine Taten ungefährlich wären. Faschisten arbeiten mit verteilten Rollen, auch im Fall des Mordes an dem Politiker Lübcke war es so, dass die einen die Hetze verbreiteten, zu Tötungsdelikten aufforderten und schließlich andere, bis dahin vermeintlich unauffällige, das vollstrecken. Dem gilt es einen Riegel vorzuschieben."

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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