EU-Lieferkettengesetz gescheitert
Gesetzentwurf nicht im Sinne der Konzerne

Kundgebung der Textilarbeiterinnen in Dhaka/Bangladesh gegen ihre Arbeitsbedingungen | Foto: Quelle: Socialist Women's Forum www.rf-news.de
  • Kundgebung der Textilarbeiterinnen in Dhaka/Bangladesh gegen ihre Arbeitsbedingungen
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Außer Spesen nichts gewesen!

Nach wiederholten Verhandlungen der Unterhändler der EU-Staaten ist das beabsichtigte EU-weite Lieferkettengesetz gescheitert, weil nicht die Mehrheit der europäischen Staaten dafür war.
Die Abstimmung im Ministerrat der Europäischen Union wird verschoben. Wann über das Gesetz erneut verhandelt wird, steht noch nicht fest.

Die Tagesschau berichtete sinngemäß am 28.02.24:

Viele Unternehmen haben ihre Produktion aus Kostengründen ins Ausland verlagert bzw. an dortige Subunternehmen vergeben. Zwangs- und Kinderarbeiten sind in diesen Staaten mit einem häufigen reaktionären Regime an der Tagesordnung. Das sog. Lieferkettengesetz soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.  

Für das geplante Lieferkettengesetz gibt es unter den EU-Staaten weiter keine Mehrheit. "Trotz der Bemühungen der Präsidentschaft wurde die nötige Unterstützung nicht erreicht", teilte der belgische Vorsitz im Rat der Mitgliedstaaten mit. "Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen."

Damit ist offen, ob über das Vorhaben noch mal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab. Zudem ist fraglich, ob das Gesetz noch vor den Europawahlen Anfang Juni verabschiedet werden kann.

Maßgeblichen Anteil an dem jetzigen Scheitern dieses Gesetzes hatte die Enthaltung Deutschlands. Treu nach dem Willen der Konzerne blockierte die FDP die deutsche Zustimmung. In dem Gremien bedeutet das eine Nein-Stimme. Wie üblich bei den Liberalen, wurde die große Bürokratie für die deutsche Wirtschaft als Grund für die Ablehnung des Lieferketten-Gesetzen genannt. Die FDP argumentierte, dass dann noch mehr deutsche Unternehmer ins Ausland abwandern würden und ließ sich auf die Forderungen der Konzerne als Handlanger ein.

Dabei gibt es in Deutschland bereits ein Lieferkettengesetz als sog. "Blaupause". Das deutsche Lieferkettengesetz gilt seit dem 1. Januar 2024 erst ab 1.000 Beschäftigten unabhängig vom Umsatz. Das europäische Recht soll bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Personen und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten. Im Gegensatz zum deutschen Recht werden nach europäischem Recht Unternehmen in der EU haftbar gemacht, die ihre Sorgfaltspflichten für menschliche Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten verletzen. Im deutschen Lieferkettengesetz ist dies ausgeschlossen und damit entpuppt sich diese Vorschrift als zahnloser Tiger.

Selbst wenn der geplante europäische Lieferketten-Gesetzentwurf Gesetz würde, stellt sich die Frage, wer die Umsetzung überwacht oder garantiert.

Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in den Drittländern kann sich nur verbessern, wenn sich die Arbeiterklasse und die Partisanen gegen die Unrechtregime weltweit vernetzen und großflächig Streiks organisieren und aus dem Untergrund gegen die Diktaturen ankämpft.

P.S.: Zum Weltfrauentag am 8.3.24 protestierten tausende Textilarbeiterinnen in Bangladesh gegen ihre mörderischen Arbeitsbedingungen (Quelle: Socialist Women's Forum www.rf-news.de vom 9.3.24) - siehe Foto.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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