Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden
Großer Sieg eines Mitarbeiters der Opel Warehousing GmbH vor dem Arbeitsgericht

Als Sympathisant mit kämpfenden Beschäftigten besuchte ich heute eine öffentliche Sitzung vor dem Arbeitsgericht Bochum. Es ging gegen eine Abmahnung eines mir bekannten Arbeiters bei der Opel Warehousing GmbH in Bochum-Langendreer. Angeblich sollte dieser Beschäftigte gegen ein bestehendes Foto- und Filmverbot auf dem Betriebsgelände bzw. in den Hallen der Opel-Warehousing verstoßen haben und sei deshalb abgemahnt worden.

Mit heutigem Urteil hat das Arbeitsgericht Bochum jedoch entschieden, dass die Abmahnung des  Kollegen F.  durch  aus der Personalakte zu entfernen ist. "Das ist ein bedeutender Sieg gegen die Abmahnung unsererantifaschistischen gewerkschaftlichen Solidarität durch die Opel Group Warehousing GmbH und deren Personalleiterin Liane K.!", hieß es von der kämpferischen Betriebsgruppe OFFENSIV.

Weiterhin schreibt OFFENSIV aktuell dazu: Was war der Hintergrund?

Im November 2018 wurde der Eisenacher Opelaner und Vertrauensmann Rainer W. Zielscheibe einer feigen Attacke von Faschisten. Der Betriebsrat und die Vertrauenskörperleitung der IG Metall bei Opel Eisenach zeigten sich umgehend solidarisch mit unserem Kollegen. Im Sinne des gewerkschaftlichen Antifaschismus solidarisierten sich spontan auch mehrere Bochumer Opelaner. Sie erstellten ein Video mit solidarischen Grüßen an ihren Kollegen, um ihm in dieser Auseinandersetzung den Rücken zu stärken. Die Bochumer Personalabteilung sprach daraufhin sechs Abmahnungen aus unter dem Vorwand eines „Film- und Fotografierverbots“. Sie drohte uns und unseren Kollegen mit „weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung“. Dieses „Film- und Fotografierverbot“, falls es aufgrund einer fehlenden Betriebsvereinbarung überhaupt Bestand haben sollte, spielt bei Opel in Bochum gar keine ernsthafte Rolle. Zu Dutzenden finden sich im Internet sogar auf dem firmeneigenen Server zahlreiche Fotos von gewerkschaftlichen und politischen Aktionen anderer Betriebsratslisten, sowie auch von betrieblichen Führungskräften zu rein privaten Anlässen.

Das Arbeitsgericht Bochum sah das allgemeine Foto- und Filmverbot ebenfalls sehr kritisch. Der Richter rügte insbesondere die Unbestimmtheit dieses Verbotes. "Wo genau ist Fotografieren oder Filmen verboten? Darf ein Mitarbeiter z.B. die Übergabe eines Geschenks zu seinem Geburtstag nicht in der Kantine fotografieren oder filmen", lautete eines der Argumente des Richters.

Das Gericht entschied in seinem Urteil, dass die Voraussetzungen für eine Abmahnung aus diesem Grund nicht gegeben sind. Die Abmahnung ist daher aus der Personalakte zu entfernen.

Unser Kollege Finn H. brachte es heute vor Gericht auf den Punkt: „Dieses
Thema ist viel zu ernst, als dass die Personalabteilung damit Politik machen darf, um eine kämpferische Gewerkschaftsgruppe mit Abmahnungen zu überhäufen! Stattdessen hätte ich mir doch Unterstützung erwartet!“

In den letzten drei Jahren wurden gegen uns und unsere Kollegen von OFFENSIV nun mittlerweile zehn Abmahnungen bzw. schriftliche Rügen ausgesprochen. Keine einzige davon hatte vor dem Arbeitsgericht Bochum und dem Landesarbeitsgericht Hamm Bestand.  Was ist der wahre Grund? Die Auseinandersetzung fällt nicht zufällig in eine Zeit,in der im PSA/Opel-Konzern massenhaft Arbeitsplätze vernichtet und die Belegschaften erpresst werden. Dass Opel dadurch eine klare und mutige Positionierung von Arbeitern gegen Faschisten und faschistischen Terror gleich mit unterdrückt, ist unerträglich und muss Konsequenzen haben!

Nach dieser eindeutigen Niederlage von Opel fordert und erwartet OFFENSIV, dass auch die fünf weiteren Abmahnungen, die in dieser Angelegenheit ausgesprochen wurden, umgehend zurückgezogen werden.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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