Kundgebung des Solikreis für Katrin P. vor dem Justizzentrum
Gütetermin vor dem Arbeitsgericht geplatzt

ehemalige Arbeitskollegin von Ford aus Köln der Kathrin P. am offenen Mikrofon | Foto: privat
  • ehemalige Arbeitskollegin von Ford aus Köln der Kathrin P. am offenen Mikrofon
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Wie ich bereits in meinem Beitrag vom 06.02.20 erwähnte, hat die betroffene Kollegin gegen die willkürliche Nichtverlängerung ihres befristeten Arbeitsvertrages bei dem Unternehmen Neovia vor dem Arbeitsgericht geklagt. Der ursprüngliche Gütetermin am 07.02.20 wurde abgesagt, da der Bescheid des Arbeitsgerichtes nicht postalisch zugestellt werden konnte.

Die Güteverhandlung fand jetzt am Freitag, 06.03.20. statt, an der ich als Zuhörer teilnahm.  Nachdem die Gegenseite der ehemaligen Mitarbeiterin bisher "mangelnde Einsatzbereitschaft" und Störung des Betriebsfriedens vorgeworfen hatte, führte sie nunmehr Gründe an, P. wollte die Mitarbeiter politisch instrumentalisieren bzw. zum Streik mobilisieren. Beide Begründungen der Gegenseite sind falsch und an den Haaren herbeigezogen. Außerdem widersprachen sie sich, da das "fehlende Engagement" auf einmal nur nebensächlich war und die vorgeworfene "politische Instrumentalisierung sowie die Verbreitung einer negativen Stimmung in der Belegschaft" jetzt im Vordergrund  standen.

Zum einem hat P. ihre Arbeit immer gewissenhaft und ordentlich ausgeführt, zum anderen hat sie sogar mehrere Verbesserungsvorschläge für den Betriebsablauf eingebracht. Sie hat nur von ihrem Recht Gebrauch gemacht, freiwillige Samstagsarbeit abzulehnen und Missstände wie Arbeitshetze und organisatorische Mängel anzuprangern und sich darüber auch mit den Mitarbeitern auszutauschen.

Zunächst stellte der Richter fest, dass es grundsätzlich gesetzlich keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach einem befristeten Arbeitsvertrag gibt, der ausläuft. Dabei spielen Gründe, wie gut eine Arbeitsleistung eines Beschäftigten war, keine  wesentliche Rolle.

Sowohl der Anwalt der Klägerin als auch die Klägerin selbst entgegneten, dass ihr mehrfach von Neovia zugesichert wurde, dass sie sich keine Sorgen um ihre Weiterbeschäftigung machen brauche. Erst nachdem P. die Arbeitsbedingungen bei diesem Unternehmen, das zusammen mit Opel-Warehousing in einem Gebäude tätig ist, massiv angeprangert hat und ihre Kolleg-innen mobilisierte, sich dagegen zu wehren, wurde ihr sofort von der Personalabteilung mitgeteilt, dass ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert werde. Zudem erhielt sie Hausverbot. Außerdem untersagte die Geschäftsführung allen Beschäftigten den Kontakt zu den Opel-Mitarbeitern, die oft nebeneinander arbeiteten. Sie fühlte sich benachteiligt, weil sie lediglich von ihren Rechten Gebrauch gemacht hatte. Auch bildete sich in kurzer Zeit ein Solidaritätskreis, dem auch Betriebsfremde angehören, der die Weiterbeschäftigung von Katrin P. fordert und Unterschriften dafür sammelte.

Der Richter schlug zur gütlichen Einigung eine Abfindung  vor, die Gegenseite bot eine lächerliche "Anerkennungszahlung" von 500,00 Euro an. Dieses unsägliche Angebot schlug die Klägerin selbstverständlich aus. Der Richter erklärte die Güteverhandlung für gescheitert und ordnete einen Termin für ein Arbeitsgerichtsverfahren an. Dabei machte er der Klägerin zur Auflage, die von ihr vorgeworfene Benachteiligung zu begründen. Das neue Verfahren findet voraussichtlich am 27. Mai 2020 vor dem Arbeitsgericht Bochum statt.

Vor Beginn des Gütetermin gab es eine kurze Kundgebung des Soliekreises direkt vor dem Justizzentrum in Bochum, an der sogar eine frühere Arbeitskollegin von P. aus Köln teilnahm. Sie arbeitet bei den Ford-Werken in Köln, wo es ebenfalls Maßregelungen gegen Mitarbeiter gab, die sich dem Leistungsdruck oder dem Mobbing durch den Arbeitgeber widersetzen und wo P. als damalige Mitarbeiterin sich ebenfalls kämpferisch zeigte.

Selbstverständlich wird P. weiterhin im Sinne der Beschäftigten kämpfen und für ihre Weiterbeschäftigung bei Neovia bis zur letzten Instanz klagen.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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