Glaube ist Privatsache
Kirchenrecht darf kein öffentliches Recht sein!

Erneut ist ein Fall von sexueller Misshandlung von Minderjährigen durch Organe der katholischen Kirche bekannt geworden - heute gab es einen berechtigten Protest vor dem Essener Dom. Unabhängig davon scheint die Kirche im strafrechtlichen Sinne fast ein rechtsloser Raum zu sein (ähnlich der Botschaften) - denn es gilt ein eigenes Kirchenstrafrecht. Danach besteht bei kriminellen Handlungen durch Kirchenträger - mit Ausnahme von Mord und Völkermord -keine Verpflichtung zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Selbst der zuständige Bischoff ist nicht verpflichtet, einen Rechtsbruch an die Staatsanwaltschaft zu melden, dazu gehört auch der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen wie z.B. Messdiener.

Dazu schreibt Legal Tribune Online (www.lto.de/recht/hintergruende/h/sexueller-missbrauch-von-kindern-durch-geistliche-wo-bleibt-das-kirchliche-strafrecht/):

Das ist sicherlich eine starke Einschränkung, aber der Gesetzgeber wollte dadurch einen "Denunzianten-Staat" verhindern.

Gleichwohl heißt das aber nicht, dass die Kirche damit einer Meldung an die Staatsanwaltschaft entgehen kann. Denn für das deutsche Recht und im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staatsanwaltschaft muss hier anderes gelten. Deutschland ist ein Rechtsstaat, und das Staatskirchenrecht stellt geeignete rechtliche Instrumente einer geordneten Zusammenarbeit bereit.

Das Staatskirchenrecht ist die Grundlage der seit Jahrzehnten guten, vertrauensvollen und von gegenseitigem Respekt geprägten Zusammenarbeit die beiden "Systeme" Staat und Kirche. Daran sollte festgehalten werden. Auch wenn es auf einfachgesetzlicher Ebene keine Rechtsverpflichtung zur Meldung von Missbrauchsfällen gibt, so gibt es doch die staatskirchenrechtliche Obliegenheit der Kirche, solche Fälle zu melden und zu jeder Zeit vertrauensvoll mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten.

Wie es in der Wirklichkeit aussieht, ist aus nachfolgendem Bericht zu entnehmen (Quelle: www.rf-news.de)

Existenzielle Krise der katholischen Kirche verschärft sich
Brisantes Gutachten zum Missbrauch im Erzbistum München – Ex-Papst ist tief verwickelt

Die existenzielle Krise der katholischen Kirche hat sich seit dem Gutachtens zum Missbrauch im Erzbistum München dieser Tage verschärft. Zwischen 1945 und 2019 sind 497 Kinder und Jugendliche im besagten Bistum von Priestern, Diakonen sowie Mitarbeitern der Kirche sexuell missbraucht worden. Und das ist nur die offizielle Zahl. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen. Damit setzt sich in München nun fort, was im Bistum Köln unter Kardinal Rainer Maria Woelki begonnen hat. Eins wird klar: Es betrifft nicht nur einzelne Bistümer, sondern betrifft die katholische Kirche als Institution.

Auch wenn der Münchner Kardinal Reinhard Marx im Juni letzten Jahres bereits ein Rücktrittsgesuch an Papst Franziskus in Rom einreichte, das jedoch abgelehnt wurde, so ist dieser Rücktritt nun nicht nur überfällig, sondern dringend nötig. Denn auch wenn Marx unter den Schuldigen noch einer der Harmloseren ist, so hat er ebenfalls weggesehen, Fälle verharmlost oder sich schlicht nicht gekümmert.

Noch drastischer sieht es bei seinen Amtsvorgängern aus:

So hat Kardinal Friedrich Wetter, der 25 Jahre lang das Erzbistum leitete – genauer gesagt: Bis ins Jahr 2008 - in diesem Zeitraum in 21 Fällen nicht oder nicht angemessen reagiert. Und er hat noch die Frechheit zu erklären, er sehe bei sich kein Fehlverhalten. Verheerend auch die Bilanz bei Wetters Vorgänger Kardinal Joseph Ratzinger. Der emeritierte Papst Benedikt XVI. erklärt, dass er über die vier Fälle, die in seine Amtszeit von 1977 bis 1982 datieren, keinerlei Kenntnis habe. Das reicht hin bis zu offenen Lügen. So erklärte er, dass er auf einer Sitzung, als das Thema war, nicht anwesend gewesen sei. Das Protokoll, das erhalten ist, zeigt das Gegenteil.

Damit erreicht die anhaltende Vertrauenskrise der katholischen Kirche einen neuen Höhepunkt.

Ich teile voll die vorstehende Positionierung zur Kirche und stelle fest, dass sich diese Institution sich als Staat im Staate fühlt. Im Grundgesetz von Deutschland ist die Trennung von Kirche und Staat festgeschrieben. Warum ist das Kirchenrecht dann öffentliches Recht? Die Kirchen sind keine Staatsorgane und ähnlich wie Unternehmen bzw. Vereine zu betrachten (allenfalls gemeinnützig). Ihre "Ware" ist die Vermarktung einer bestimmten Glaubensrichtung, wie die Reichtümer des Vatikans es beweisen. Anstatt wie jeder anderen Verein Beiträge für eine Mitgliedschaft zu erheben, werden die "Mitgliedsbeiträge" der Kirchen durch die Kirchensteuer erhoben, für deren Einzug öffentliche Behörden (Finanzämter) zuständig sind. Die Einnahmen der Kirchen (auch die evangelische) werden ihnen sozusagen "auf dem silbernen Tablett" serviert.

Es ist nicht auszuschließen, dass auch in Zukunft weitere sexuelle Missbrauchsfälle durch Funktionäre der Kirchen bekannt werden. Daher darf es kein gesondertes Kirchenstrafrecht geben! Es ist richtig, dass in vielen Staaten der Welt kein menschenwürdiges Strafrecht besteht. Aber in diesen Staaten werden Christen und andere Bekenner zu einer anderen Religion in der Regel ohnehin verfolgt.  Daran ändert auch ein eigenes Kirchenrecht nichts! Oder die Herrscher dieser Staaten machen gemeinsame Sache mit der Institution Kirche und beuten die Menschen aus!

Auch wenn Deutschland ein kapitalistischer Staat ist, werden hier noch die Menschenrechte weitgehend beachtet. Daher müssen Straftaten in kirchlichen Einrichtungen genauso wie in allen anderen Fällen nach staatlichem Recht geahndet werden - nach dem Strafgesetzbuch! Es bedarf keiner Diskussion, dass damit auch die Fälle von sexueller Gewalt einbezogen werden müssen!

Im Übrigen ist nach dem Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat das Kirchenrecht privates Recht!  Dafür sollten sich die "unabhängigen" Politker einsetzen!

P.S.: Die Anzahl von sexuellen Übergriffen ist vorwiegend von der kath. Kirche bekannt. Liegt das vielleicht an dem vorsintflutlichen "Zöllibat"?

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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