Quarantäne kann für Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger zu Versorgungsengpässen führen
Menschen mit geringem Einkommen können sich keinen Notvorrat "ersparen"

Eine behördliche angeordnete Quarantäne bringt Menschen mit geringem Einkommen (Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger, aber auch Rentner mit sehr niedriger Rente knapp über dem Regelbedarf nach dem SGB II und SGB XII sowie selbstständige Kleinkünstler in akute Versorgungsschwierigkeiten. Von dem ohnehin zu geringem Regelbedarf von 416,00 Euro/Monat kann gerade das Überleben mit laufendem Einkauf von Lebensmitteln usw. gesichert werden, ein Notvorrat kann davon nicht finanziert werden, denn das Geld reicht schon im Normalfall nicht, Sparen ist ganz ausgeschlossen. Auch selbständige Kleinkünstler müssen um ihren Lebensunterhalt bangen, wenn ihre Veranstaltungen aus Infektionsschutzgründen abgesagt werden, da die Künstler auf die Einnahmen aus Eintrittsgeldern angewiesen sind und keine Ausgleichszahlungen vom Staat erhalten.

Um während der Quarantäne einkaufen zu können, muss zwangsläufig die Wohnung verlassen werden, denn nur in den seltensten Fällen gibt es so hilfsbereite Nachbarn, die Einkäufe für mehrere Tage übernehmen. Auch die Gesundheitsämter sind allein schon aus Personalgründen nicht in der Lage, alle unter Quarantäne stehenden Personen zu versorgen. Im Extremfall müssen insbesondere arme Alleinstehende ohne Bezugspersonen hungern oder sogar verhungern.

Nicht der Corona-Virus, sondern der Hunger sorgt dann für eine schwere Erkrankung oder u.U. sogar für den Tod. Quarantäne für eine völlig allein stehende Person ist vergleichbar mit einer Isolationshaft, die einer Folter ähnelt. Jeder Mensch benötigt Bewegung an der frischen Luft! Da Leute in Quarantäne häufig selbst kaum oder gar keine Beschwerden haben, droht auf jeden Fall das "Lagerkollersyndrom". Auch bleibende seelische Störungen sind sehr wahrscheinlich.

Allen unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen müsste zumindest einmal am Tag das Verlassen der Wohnung gestattet sein, um einzukaufen oder einen Spaziergang in der freien Natur zu machen. Das müsste der Betroffene jedoch dem Gesundheitsamt anzeigen. 

Mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (Mundschutz für den Infizierten) kann die Ansteckungsgefahr für andere Personen weitgehend vermieden werden. Der Mundschutz verhindert nämlich eine Tröpfcheninfektion durch das Corona-Virus.

Auch für alleinstehende Personen auf Isolierstationen in Krankenhäusern ist die seelische Gesundheit in Gefahr, obwohl es hier zumindest zeitweise Kontakt mit dem Pflegepersonal gibt. Außerdem kann ein sozialer Dienst vor Ort (ehrenamtliches Servicepersonal für Besucher) den alleinstehenden Patienten besuchen, um Depressionen vorzubeugen.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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