Päpstlicher als der Papst
Redeverbot an Lesetischen der Stadtbücherei wegen Corona

Bei meinem heutigen Besuch in der Stadtbücherei Bochum beabsichtigte ich an einem der einzeln aufgestellten Lesetische eine wichtige Angelegenheit mit einer anderen Person zu besprechen, dazu waren auch Notizen erforderlich. Die Tische standen im entsprechenden Abstand, waren aber nur mit einem Stuhl bestückt. Ich nahm einen in der Nähe stehenden Hocker und wir setzten uns zu zweit schräg versetzt gegenüber an den Tisch.

Das wurde sofort von einer Mitarbeiterin der Stadtbücherei moniert. Es wurde auf die Corona-Schutzregeln hingewiesen. Danach war nur Einzelbelegung der Tische gestattet und es sollte nicht gesprochen werden.

In keiner Corona-Schutzverordnung ist das Sprechen verboten, es muss nur Abstand gehalten werden und wo das nicht möglich ist, ein Mundschutz getragen werden. Die Tische in der Stadtbücherei standen im großem Abstand voneinander und hätten ihrer Größe nach problemlos von zwei Personen besetzt werden können (ein Annäherungsverbot besteht erst ab 10 Personen aufwärts). 

Auch der Verweis der Mitarbeiterin, die Fenster könnten nicht zum Lüften geöffnet werden, ist kein Grund für diese restriktive Anweisung der Stadt Bochum in ihren Büchereien. Es gibt Belüftungsanlagen.

Auch nicht alle öffentlich zugänglichen Restaurants oder Gaststätten haben zu öffnende Fenster, trotzdem greifen dort keine so übertriebenen Durchführungsvorschriften wie in den Büchereien der Stadt Bochum. Im Übrigen misst die Stadt Bochum mit zweierlei Maß: Während dieser übertriebene Corona-Schutz in den Stadtbüchereien gilt, wurden die Turnhallen für Kontaktsport wieder freigegeben!

Die Stadt Bochum sollte sich bei den Lesetischen in der Bücherei nach den Richtlinien für die Restaurants richten! Zwei Personen an den Einzeltischen (mit Mundschutz) sind im Einklang mit der Corona-Schutzverordnung!

P.S. Ich verweise auf meine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum vom März 2020. Es ging um die Frage, wie in Quarantäne stehende bedürftige Personen ohne Angehörige oder Bekannte bzw. helfende Nachbarn ihre Lebensmittel beschaffen sollten, denn Lieferdienste der Geschäfte sind mit Kosten verbunden, die ein Bedürftiger z.B. Hartz IV - Empfänger nicht aufbringen kann. Außer einer Eingangsbestätigung -Antwort Fehlanzeige!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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