Wohngeldanträge
Sieht so Bürgerfreundlichkeit (in Bochum) aus?

Wohngeldbehörden sollten in "Wartezimmer" umbenannt werden! | Foto: privat: Ulrich Achenbach Bochum
  • Wohngeldbehörden sollten in "Wartezimmer" umbenannt werden!
  • Foto: privat: Ulrich Achenbach Bochum
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Das neue Wohngeldgesetz ist bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat daher auch gewusst, dass für die Umsetzung bzw. Bearbeitung der nunmehr zahlreich zu erwartenden Anträge deutlich mehr Personal benötigt wird. Anscheinend sind Bundeszuschüsse für die Gemeinden zur notwendigen Aufstockung der Personaldecke wohl ausgeblieben. Klar, es geht ja nur um soziale Zwecke - da können die Betroffenen ruhig warten! Im Vorfeld wurde angekündigt, dass mit Bearbeitungszeiten von 6 Monaten zu rechnen ist.

Abgesehen, dass dies schon eine Zumutung für bedürftige Haushalte ist, sind inzwischen Anträge, die  vor fast 10 Monaten im Januar 2023 bei der Wohngeldbehörde gestellt wurden, immer noch nicht bearbeitet worden. Ich gebe ein Beispiel aus Bochum. Eine Bekannte von mir stellte den Antrag Anfang Januar 2023 und erhielt auf ihre Anfrage per Email am 20.9.23 nur eine automatisierte Antwort (siehe Foto oben).

Auch wenn das Wohngeld für die zurück liegende Zeit nachgezahlt wird, hilft das jetzt nicht Mietern oder Eigentümern mit geringem Einkommen, die steigenden Mieten oder Belastungen aufbringen müssen - wahrscheinlich durch ein Darlehen, was wieder mit Kosten verbunden ist!

Wo bleibt die vielgepriesene Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit der Behörden?

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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