Gedenkfeier des Internationalistischen Bündnisses an Ermordung Erich Thälmann
Verbot dieser Veranstaltung wurde durch Verwaltungsgericht Weimar gekippt!
Vor einigen Tagen monierte ich ein Verbot einer Gedenkveranstaltung an die Ermordung Thälmanns im ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald durch die öffentlich-rechtliche Stiftung "Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora".
Jetzt wurde das Verbot der Gedenkveranstaltung durch die obige Stiftung zu Recht vom Verwaltungsgericht Weimar als rechtswidrig angesehen und damit aufgehoben. Ferner machten die Richter in ihrem Urteil deutlich, dass die Stiftung nicht berechtigt ist, die Gedenkfeier zu verbieten. Das Internationalistische Bündnis hat gegen das Verbot der Gedenkveranstaltung durch die Stiftung vor diesem Gericht geklagt. Die Thüringer Koordinierungsgruppe des Internationalistischen Bündnisses teilte mit: Ein Verbot der am 17. August geplanten Gedenkveranstaltung für Ernst Thälmann durch den Buchenwalder Stiftungsrat ist nicht rechtmäßig!
Die Antwort des Gerichts ist ein wichtiger Etappensieg des Interbündnisses. Das Gericht wies darauf hin, dass die Gedenkveranstaltung eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes ist und nur nach den dortigen Kriterien behandelt werden darf. Entsprechend wurde die Gedenkveranstaltung heute umgehend bei der Versammlungsbehörde angemeldet.
Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar sehr! Wie kann eine öffentlich-rechtliche Stiftung ein Bündnis, dass insgesamt gegen den Kapitalismus Kritik übt und gegen jeden Faschismus ist , als antisemitisch bezeichnen! Ist Netanjahus Politik der Unterdrückung der Palästinenser sowie auch Gegner seiner Politik in Israel selbst und der Besetzung des Westjordanlandes etwa demokratisch??? Die Kritik an Netanjahu hat nichts mit Antisemitismus zu tun!
Autor:Ulrich Achenbach aus Bochum |
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