Urteil des Bundesverfassungsgericht ist Wasser auf die Mühlen des Antikommunismus!

Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVG) in seinem heutigen Urteil die Verfassungsfeindlichkeit der NPD bestätigt hat, hat das Gericht diese Partei nicht verboten. In der Urteilsbegründung heißt es im Wesentlichen: Von der NPD gehe keine unmittelbare Gefahr für Deutschland aus, zumal diese Partei nur in wenigen Gremien (Landtage, Kommunen) vertreten sind. Soweit es lokale Dominanz der Rechtsextremen gäbe, handelt es sich um wenige Einzelfälle, die jedoch nicht für ein Parteiverbot ausreichen. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, Straftaten in den betroffenen Gemeinden durch die NPD aufzuklären und zu ahnden, dafür seien Polizei und Strafgerichte zuständig.

Dieses Urteil ist skandalös und Wasser auf die Mühlen des modernen Antikommunismus! Während selbst das BVG die NPD als keine Gefahr für die Demokratie in Deutschland sieht, berichten die Medien (WDR 4) : Die KPD bleibt weiterhin verboten! Besser kann der Rechtsruck in Deutschland nicht dargestellt werden! Da der echte Sozialismus gegen den Rechtsextremismus und gegen die Macht des internationalen Finanzkapitals ist, wird er als gefährlich verteufelt. Mit Kommunismus werden die Menschenrechtsverletzungen in der ehemaligen Sowjetunion, DDR und China gleichgesetzt. Diese Menschenrechtsverletzungen hat es tatsächlich durch verbrecherische faschistoide Funktionäre bzw. Mitglieder der ehemaligen kommunistischen Parteien gegeben und wird auch von den Nachfolgeparteien der KPD entschieden verurteilt. Das hat aber mit dem System des Sozialismus nichts zu tun.

Von den Nachfolgeparteien der KPD ist im Übrigen im Gegensatz zu Rechtsextremisten niemals Gewalt ausgegangen.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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