Silvester-Täter nicht schuldfähig
Unterbringungin der Psychiatrie

Nach Eingang des seitens der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft Essen davon aus, dass der Mann, der in der Silvesternacht in Bottrop und Essen mehrere Menschen mit seinem Auto teils lebensgefährlich verletzt hatte, die Tatenaufgrund seiner psychischen Erkrankung in schuldunfähigem Zustand begangen hat. Die Staatsanwaltschaft hat daher nunmehr bei dem Landgericht beantragt, das Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten zu eröffnen, da die Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach derzeitigem Sachstand anzunehmen wären.
Gegenstand der Antragsschrift sind zwölf Taten, die sich in Bottrop und Essen in der Silvesternacht ereigneten. Tatvorwurf ist jeweils versuchter Mord und vollendete beziehungsweise versuchte gefährliche Körperverletzung sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Bei den in der Antragsschrift vorgeworfenen Taten wurden insgesamt mindestens vierzehn Personen körperlich verletzt, davon eine Zeugin schwer.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Autor:

Judith Schmitz aus Bottrop

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