Stadt Bottrop ruft zur Boosterimpfung auf
In der EU dürfen in Zukunft Covid-Impfungen maximal neun Monate zurückliegen

Die Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen ist extrem gestiegen. Foto: Pixabay
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Bottrop. Nachdem die STIKO (Ständige Impfkommission) bezüglich der Corona-Schutzimpfungen neue Empfehlungen veröffentlicht hat, gelten auch für das Impfzentrum Bottrop mit seinen Nebenstellen neue Regelungen.

Erst- und Zweitimpfungen können mit einem mRNA-Impfstoff allen Personen über 12 Jahre angeboten werden. Personen unter 30 Jahren wird dabei in der Regel der Impfstoff von BioNTech/Pfizer angeboten. Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Booster-Impfung) kann für Personen über 18 Jahre bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. Auch hier wird Personen unter 30 Jahren in der Regel der Impfstoff von BioNTech/Pfizer angeboten. Personen unter 18 Jahren können im Impfzentrum zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der fehlenden Zulassung der EMA noch nicht geboostert werden. In diesen Fällen sollten die Minderjährigen den Hausarzt aufsuchen und dort nach einer Boosterimpfung fragen. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.
Die Boosterimpfung kann bei schwer immungeschwächten Personen sogar ab 4 Wochen nach der Zweitimpfung erfolgen. Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren können im Impfzentrum nach vorheriger Terminvereinbarung www.bottrop.de/impfung mit einem für Kinder angepasstem mRNA Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer geimpft werden. In diesem Fall sind Kinder- und Jugendärzte oder auch Hausärzte vor Ort.
Bis zum heutigen Tag (23.12.) sind insgesamt 47.770 Bürgerinnen und Bürger Bottrops mit einer Boosterimpfung versorgt. Nicht nur im Impfzentrum, sondern auch niedergelassene Ärzte und auch das Knappschaftskrankenhaus beteiligen sich an der Kampagne zur Boosterimpfung, da vermutlich nur diese vor einer schweren Erkrankung durch die Omikron-Variante des Corona-Virus schützt.
Zudem lässt die EU-Kommission ab 1. Februar 2022 alle Impfzertifikate ohne Boosterimpfung nach neun Monaten auslaufen. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung diesen Vorschlag umsetzen wird. Sollte die Zweitimpfung dann ab 1. Februar 2022 länger als 9 Monate zurückliegen, gelten Sie mit allen negativen Konsequenzen als "ungeimpft". Aus diesem Grund sind alle Personengruppen aufgefordert, einen Online-Termin beim Impfzentrum oder zwischen den Feiertagen im Prisma oder der Kulturkirche zu vereinbaren. Das Impfzentrum am Südring ist ab 3. Januar wieder geöffnet und bietet Termine mit und ohne Anmeldung an. Ohne Anmeldung ist eventuell mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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