Apothekerskandal: Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Essen hat am 11. Juli gegen einen Apotheker aus Bottrop Anklage zur Strafkammer bei dem Landgericht Essen erhoben. Dem Apotheker, der die behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Reinraumlabors zur Herstellung von Krebsmedikamenten innehatte, wird vorgeworfen, in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zu seiner Festnahme am 29. November 2016 in vielen tausenden von Fällen bei der Herstellung von Zubereitungen für die Chemotherapie oder sogenannte monoklonale Antikörpertherapie von den geltenden Herstellungsregeln und ärztlichen Verordnungen abgewichen zu sein.

Zum Einen wird ihm zur Last gelegt, die Beschaffungspraxis der Apotheke systematisch so ausgerichtet zu haben, dass es von vornherein unmöglich war, die große Vielzahl der von ihm vertriebenen Zubereitungen mit den verschriebenen Wirkstoffen in den verschriebenen Mengen herzustellen. Er soll die Zubereitungen daher in einer nicht näher quantifizierbaren Vielzahl von Fällen mit deutlich weniger Wirkstoff als ärztlich verordnet in den Verkehr gebracht haben. Zum Anderen soll er sich nicht an die für ein Reinraumlabor geltenden strengen Hygienevorschriften gehalten und gegen Dokumentationsvorschriften (zum Beispiel Vier-Augen-Prinzip, Prüfprotokolle) verstoßen haben. Gleichwohl soll er aber die Zubereitungen als ordnungsgemäß erbrachte Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet haben.
Die Anklage geht von 61.980 Fällen aus, in denen der Angeschuldigte Zubereitungen unter Verstoß gegen die Rezepturen und sonstigen Vorschriften in den Verkehr ge-bracht hat, und sieht - rechtlich betrachtet - in jedem einzelnen Fall einen besonders schweren Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.
Diese Fälle umfassen alle Abgaben von Zubereitungen aus einer Liste von 35 Medi-kamenten, hinsichtlich derer die Staatsanwaltschaft nach einem Abgleich der Ein-kaufsmengen mit den angeblich abgegebenen Mengen von signifikanten Mengen-abweichungen ausgeht, sowie am Festnahmetag sichergestellte Präparate mit zum Teil weiteren Wirkstoffen.
In 27 dieser Fälle ist eine tateinheitlich begangene versuchte Körperverletzung mit angeklagt. Dabei geht es um abgabefertige Zubereitungen, die bei der Festnahme des Angeschuldigten in seiner Apotheke sichergestellt und die im Auftrag der Staats-anwaltschaft durch sachverständige Institute untersucht wurden. Diese 27 ausweislich der Etikettierung von dem Angeschuldigten eigenhändig hergestellten Proben wiesen erhebliche Mindermengen an den verschriebenen Wirkstoffen auf.
Daneben geht die Anklage von 50.435 Rezepten aus, die mit den gesetzlichen Kran-kenkassen zu Unrecht als ordnungsgemäß erbrachte Leistungen abgerechnet worden sind. (Die Differenz zwischen 61.980 Zubereitungen und 50.435 zu Unrecht ab-gerechneten Rezepten beruht darauf, dass aus Vereinfachungsgründen Privatrezepte und Sonderabrechnungen nicht mit zur Anklage gelangt sind.) Da mit den gesetzlichen Kassen über einen speziellen Dienstleister nicht jedes Rezept einzeln, sondern gesammelt nur einmal im Monat abgerechnet wird und in dem Tatzeitraum 59 Abrechnungen durchgeführt wurden, geht die Staatsanwaltschaft von 59 Fällen des gewerbsmäßigen Betruges aus. Der errechnete Schadensbetrag für die gesetzlichen Krankenkassen beläuft sich auf eine Summe von etwa 56 Millionen Euro.
Das Landgericht Essen wird nun über die Zulassung der 820 Seiten umfassenden Anklageschrift zu entscheiden haben.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den Apotheker haben viele Patienten und Hinterbliebene Strafanzeigen wegen Körperverletzungs- und Tötungsdelikten erstattet. Dieser Personenkreis wird in diesen Tagen von der Staatsanwaltschaft individuell angeschrieben werden.

Autor:

Bettina Meirose aus Bottrop

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