Versuchter Trickbetrug
Inkassobüro am Telefon: Polizei rät zur Vorsicht

Trickbetrug am Telefon – es gibt immer neue Maschen. | Foto: Archiv
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Sie schulde einem Verlag mehr als 1.600 Euro für ein Zeitschriftenabonnement – das teilte der Obercastroperin Barbara Hörstemeier ein angebliches Inkassobüro in einem Anruf mit. Als Lösung habe man ihr ein neues Abo vorgeschlagen.

Laut Auskunft des vermeintlichen Inkassobüros habe Hörstemeier im Juni 2016 eine Zeitschrift beim Springer-Verlag abonniert, aber seitdem nicht bezahlt. „Ich habe aber nie eine Zeitschrift abonniert und niemals so etwas wie eine Mahnung erhalten“, so die Obercastroperin. Die im Telefonat vorgeschlagene Lösung, dass sie ein neues Zeitschriften-abonnement für 87 Euro im Jahr abschließen solle, lehnte sie ab. Als sie darum bat, ihr die Unterlagen über das angeblich bereits abgeschlossene Abo zuzuschicken, damit sie diese ihrem Rechtsanwalt übergeben könne, habe die Anruferin aufgelegt, so Barbara Hörstemeier.
„Das geht in Richtung Trickbetrug“, erklärt Andreas Wilming-Weber, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Recklinghausen, auf Stadtanzeiger-Anfrage. Diese spezielle Masche sei bei der Polizei allerdings bislang noch nicht bekannt gewesen. Trickbetrugsversuche am Telefon sind hingegen keineswegs neu. „Die Vorwände sind verschieden“, weiß Wilming-Weber und rät deshalb zur Vorsicht. „Man kann nur warnen, egal unter welchem Vorwand angerufen wird, darauf einzugehen“, so der Polizeisprecher. „Man weiß ja, was man bestellt hat.“ Daher empfiehlt er, sich bei einem solchen Anruf nicht darauf einzulassen, weitere Abos abzuschließen. Stattdessen rät Wilming-Weber, aufzulegen oder dem Anrufer mitzuteilen, dass man die Polizei informieren werde.

Hinweise an die Polizei

Bei einer leeren Drohung sollte es nicht bleiben. Denn erst wenn die Polizei erfahre, dass es diese Trickbetrugsversuche per Telefon gebe, könne sie einen Warnhinweis für die Öffentlichkeit herausgeben. „So wie wir es mit dem Warnhinweis auf die falschen Polizeibeamten getan haben.“
Ob aus der Meldung, die die angerufenen Bürger bei der Polizei machen, eine Anzeige wird, entscheidet die Polizei. „Wenn der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, kommt es zur Anzeige, sonst bleibt es bei einem Bericht an den Sachbearbeiter“, so der Polizeisprecher.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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