Sponsorennamen
Stadt will Namensrechte für Sportstätten vergeben

Ähnlich wie in Dortmund könnten Sportstätten in Castrop-Rauxel bald nach Sponsoren benannt werden.  | Foto: Demuth
  • Ähnlich wie in Dortmund könnten Sportstätten in Castrop-Rauxel bald nach Sponsoren benannt werden.
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Signal Iduna Park, Veltins-Arena, Vonovia Ruhrstadion – in vielen Städten ist es längst üblich, dass die Namen von Fußballstadien an Sponsoren verkauft werden. Jetzt möchte es ein Castrop-Rauxeler Sportverein gleichtun, denn er hat die Stadtverwaltung gebeten, die Namensrechte der Sportstätte vermarkten zu dürfen. Im Bauausschuss am 21. November und im Rat (28.) soll über die Übertragung des Namensgebungsrecht für städtische Sportstätten entschieden werden.

Da die Stadt Eigentümerin der Sportstätten ist, muss sie zunächst das Namensrecht an der Anlage dem Verein übertragen. „Der Sportverein könnte danach einem Sponsor die Möglichkeit zur Nutzung des Namensrechts dergestalt überlassen, dass dieser der Sportanlage einen selbstgewählten Namen verleihen und die durch den Werbeeffekt ihm zufließenden kommerziellen Vorteile verwerten darf“, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Dabei will die Verwaltung die Übertragung des Namensrechts nicht pauschal für alle Sportanlagen ermöglichen, sondern sieht Kriterien vor, die erfüllt werden müssen. Ein Kriterium ist, dass der Sportverein mit der Stadt einen Pachtvertrag abgeschlossen haben muss und eigenständig für die Unterhaltung der Sportstätte zuständig ist. Die Übertragung des Namensgebungsrechts ist dabei von der Laufzeit des Pachtvertrags abhängig.

Keine alkoholischen Getränke

Bei der Namensauswahl möchte die Stadt ein Wort mitreden und schließt Namen und Marken alkoholischer Getränke, Tabakwaren, Suchtmittel sowie jugendgefährdender oder sittenwidriger Artikel oder Dienstleistungen aus. Eine Veltins-Arena wird es also nicht geben können. Ebenfalls unerwünscht ist die Benennung nach politischen, religiösen oder weltanschaulichen Organisationen.
Auch die Verwendung der Sponsorengelder soll geregelt werden: Die Einnahmen dürfen die Vereine ausschließlich für die Unterhaltung der Sportstätte verwenden.
Findet sich für den Vorschlag der Verwaltung, die Übertragung der Namensrechte auf Sportvereine vertraglich zu regeln, in Bauausschuss und Rat eine politische Mehrheit, könnten auch in Castrop-Rauxel Sportstätten bald nach einem örtlichen Metzger, einem Castroper Energieunternehmen, einem lokalen Elektrofachbetrieb oder – wie in Wanne-Eickel – nach der Frau des Bürgermeisters benannt werden.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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