Weitere Wolfsnachweise in Schermbeck und Gahlen

Schermbeck/Gahlen. Dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) liegen weitere genetische Ergebnisse des Senckenberg Forschungsinstitutes auf Wolfnachweise Schermbeck-Gahlen. So ergaben bei drei Übergriffen auf Schafe in der zweiten Augusthälfte Analysen von Speichelproben, dass die Nutztiere von einem Wolf getötet beziehungsweise verletzt wurden.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um zwei tote Schafe am 19. August 2018, fünf tote und zwei verletzte Schafe am 28. August 2018 und zwei tote Schafe am 29. August 2018. Zudem wurden in angrenzenden Waldgebieten im Juni und im August Kotproben (Losungen) gefunden, die ebenfalls genetisch einem Wolf zugeordnet werden konnten.

Bei einer Individualisierung der Losungsproben vom Juni und der Speichelprobe vom Schafriss vom 29. August 2018 konnte nachgewiesen werden, dass die Proben vom selben Wolf stammen, einem weiblichen Tier aus dem Nachwuchs eines Rudels aus Schneverdingen in Niedersachsen.

Aufgrund der jüngsten Häufung von Wolfsnachweisen wird das Wolfsmonitoring im Kreis Wesel verstärkt. Geplant ist der Einsatz von Wildkameras in Absprache mit den betreffenden Waldbesitzern und Jagdrevierinhabern. Für den konkreten Nachweis auf einen standortreuen Wolf bedarf es nach den bundesweiten Richtlinien zum Wolfsmonitoring wiederholter und individualisierter Nachweise innerhalb von sechs Monaten. Diese liegen bisher nicht vor.
Die Schafhalter wurden über die aktuellen Ergebnisse informiert. Sie können über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere sowie angefallenen Tierarztkosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagementplans und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.

Beim Landesumweltamt (LANUV) können Hinweise auf Wölfe unter der Telefonnummer 02361-305-0 gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende in der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV: 0201-714488.

Weitere Angaben zum Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen (Verbreitungskarte, Luchs- und Wolfsberater in NRW, Förderrichtlinien Wolf NRW) gibt es im Internetangebot des LANUV „Der Wolf in NRW“ auf lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/der_wolf_in_nrw/.

Informationen zum bundesweiten Monitoringstandard, der auch in NRW angewendet wird, gibt es bei der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): DBBW/Wolfsmonitoring: https://dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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