Ich mache mich Selbständig - Behörden und Institutionen

In diesem Beitrag dreht es sich um das Umfeld, in welchem sich ein Gründer bewegen kann/könnte. Es geht um Unterstützungen, Förderungen, Anlaufstellen.

Zunächste einmal geht es um die Unterstützungen, welche ein Gründer/eine Gründerin erhalten kann. Die Betonung liegt auf "Kann". Über Fristen und Sonderregelungen werde ich hier keine Aussagen treffen. Darüber kann das Internet Auskünfte geben.

1.Gründung aus der Langzeitarbeitslosigkeit: Zum Regelsatz kann es ein EInstiegsgeld geben, welches in der Höhe von Ort zu Ort verschieden ist und nicht zurück gezahlt werden muß. DIeses Einstiegsgeld kann nach der neuen Regelung für 6 Monate gewährt werden mit der Möglichkeit einer Verlängerung. So lange auch ein Zuschuss zu leben gewährt wird trägt das JobCenter auch die Krankenversicherung.

2. Gründung aus der Arbeitslosigkeit: Zum Arbeitslosengeld kann ein Gründungszuschuss gewährt werden ebenfalls mit der Möglichkeit einer Verlängerung. In diesem Fall dient der Zuschuss zum Erhalt der Krankenversicherung. Bei Personen,welche Ausgesteuert sind und das Rentenalter noch länger nicht erreichen übernimmt die Rentenversicherung diese Leistungen als eine Art Eingliederungsmaßnahme. Das bezieht sich auch auf den Gründungszuschuss. Auf jeden Fall müssen Sie mindestens einen Tag arbeitslos sein um den Anspruch geltend machen zu können. Sollten Sie eine Sperrzeit haben, muß erst die Sperrzeit vorbei sein.

In beiden Fällen der Gründung aus der Arbeitslosigkeit muß ein Vollerwerb angestrebt sein, da ansonsten nicht gefördert wird. DIe sog. Kleinunternehmerregelung kommt also hier nicht zum tragen.

In diesen Fällen der Gründung sollte man die Idee und die erste Niederschrift der Idee parat haben wenn man zu den jeweiligen Ämtern geht um den Wunsch vorzutragen. Sie sollten keinen Termin machen mit der Aussage "Na ja,hab mirüberlegt, ob ich mich mal selbständig mache. Können Sie mir da was raten ?" Damit werden Sie logischerweise keine Unterstützung erhalten. Sie müssen schon mit Überzeugung, einem festen WIllen und mit einer fertigen Idee dort antreten. Es kann natürlich passieren, dass Sie von vorneherein eine Ablehnung bekommen. Das kann in dem Falle passieren, wenn Sie sich mit einem Beruf selbständig machen wollen, für welchen es in der Stadt mehrere offene Stellen gibt. Prinzipiell kann Ihnen zwar Niemand das Recht auf die Selbständigkeit nehmen, aber andersherum kann nach den jetzige Gesetzen Niemand das Amt zwingen, dieses Vorhaben dann weiter zu unterstützen. Manchmal ist es eine Überzeugungsarbeit, die Sie leisten müssen um mit Ihrem Vorhaben dann doch zugelassen zu werden.

Meistens werden aber diese Vorgehensweisen zunächst einmal wohlwollend entgegen genommen. Die Antragstellung gilt ab dem Tag, an dem Sie sich mit der Idee bei der Agentur oder dem JobCenter gemeldet hatten.

Alle anderen Gründer werden mit aller größter Wahrscheinlichkeit eigenfinanziert gründen, sei es mit eigenen Mitteln, oder Kredit oder anderen Zuwendungen. Sie sind in den weiteren Beschreibungen jetzt wieder mit an Bord, da ab hier alles weitestgehend identisch abläuft.

Danach folgt erstmal die Aufforderung, die BusinessPläne (BP) zu erarbeiten. Die Ämter werden esvon Ihnen verlangen und die Selbstgründer werden es sich selbst tunlichst abverlangen. Das können Sie dann entweder in Eigenregie gestalten oder mit Hilfe der StarterCenter, der HWK / IHK oder einem Coach. Auch auf der HomePage www.gründungszuschuss.de gibt es viel zusammen getragenes Wissen.

Ab dieser Stelle kann man/Frau auch an andere Zuschüsse denken. Wenn Sie z.B.einen Coach beauftragen an dem BusinessPlan mitzuwirken, kann in NRW die NRW-Bank dieses Vorgehen bezuschussen. Bei Arbeitslosen sind das 80 % und bei Gründern mit Eigenfinanzierung 50%. Diese Mittel müssen über sogenannte Regionalpartner beantragt werden. In unserer Region wäre das die IHK-Außenstelle in Gelsenkirchen-Buer. Wichtig hierbei ist, dass erst nach Genehmigung der Mittel mit der entsprehenden Arbeit begonnen werden darf.
Trotz allem sollte der BP von Ihnen gestaltet sein, denn Sie müssen wissen,wie Siedie Firma aufbauen wollen. Ein Coach kann und soll Ihnen nur begleitend helfen. Für die Gründer/Gründerinnen, welche die Pläne in Eigenregie erstellen können, gibt es die Möglichkeiten, sich bei den StarterCentern, der HWK oder der IHK fachkundig und kostenfrei helfen zulassen. Wie SIe sich selbst einschätzen, müssen Sie hierbei selbst einschätzen.

Selbst wenn SIe komplett selbständig Ihre Gründung starten sollten Sie auf jeden Fall einen BP haben, ist er doch das Drehbuch für Ihr Vorhaben. Und an diesem Drehbuch hangeln SIe sich entlang und es hilft Ihnen, wichtige Dinge nicht zu vergessen.

Bestandteil des Planes sind unter anderem die Prognosen für das erste Jahr bezogen auf die geplanten Einnahmen und die Ausgaben. Diese finden sich im Liquiditätsplan wieder. Wenn Sie mal wirklich genau diese Dinge betrachten werden SIe feststellen, dass jede Gründung ca. 4000 € - 6000 € Betriebskosten bereits im ertsen Jahr ausweist. Denn Sie benötigen das Internet, Visitenkarten, das Auto mit all seinen Kosten, Werbematerialien, evtl. eine HomePage und einiges mehr. Und das summiert sich. Hierin verbergen sich die in einem vorherigen Bericht genannten "Soda-Kosten" Wieso, das Auto habe ich doch sowieso, den Computer und das Telefon doch auch. DIe sind doch 'So'wieso 'da'. Die Aussage ist natürlich korrekt, beinhaltet aber nicht die Kosten, welche diese Gerätschaften verursachen. Übrigens können notwendige Investitionen für ihr Unternehmen rückwirkend bis sechs Monate vor der offiziellen Eröffnung steuerlich berücksichtigt werden.

Wenn Sie dann soweit sind reichen die Gründer aus der Arbeitslosigkeit diese Unterlagen bei den Ämtern ein als Grundlage für die mögliche Genehmigung der Einsteigsgelder bzw. dem Gründungszuschuss.

Bei den Ämtern ist es dann so, dass besonders die Gründer aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu den StarterCentern entsendet werden um dort Einstiegskurse zu belegen. Diese Kurse sind für den Gründer/die Gründerin kostenfrei. Dort lernt man dann in einigen Vorträgen etwas über Marketing, Werbung, Buchführung und andere Dinge, welche nützlich für das Vorhaben sind. Es kann sein, dass dann auch eine persönliche Bewertung des Gründers/der Gründerin vorgenommen wird. Danach wird dann durch das Amt entschieden, ob die Zuschüsse gewährt werden.

In den letzten Jahren habe ich als Existenzgründungsberater im Kontakt speziell mit den JobCentern festgestellt, dass es dort jeweils Mitarbeiter gibt, welche sich durchaus in die Sachlagen hineinversetzen können. Manchmal ärgert man/frau sich über bestimmte Aussagen. Jetzt bitte einmal nachdenken, dass die Mitarbeiter der Ämter nicht wirklich alles wissen können. Ich als Existenzgründungsberater kann auch nicht alles wissen. Ich weiß nur ein Teil der Dinge, welche zu den Arbeiten der Amtsmitarbeiter gehören, umgekehrt wissen diese nur ein Teil der Dinge, welche ein Exinstenzgründungsberater in seinem Kopf haben muß. Und jetzt kommt der Gründer/die Gründerin noch hinzu, welche seinerseits/ihrerseits eigenes Fachwissen und Richtungswissen hinzusteuert. Und damit sind wir dann schonmal zu Dritt. Und jeder weiß etwas und Niemand weiß alles. Und da müssen wir jetzt die Basis finden, wo wir uns in der Mitte treffen.

Sicher ist aber dabei, dass Sachlichkeit und etwas gegenseitiges Verständnis viel bewirken kann. Und - natürlich hat es auch schon andere Situationen gegeben. Aber auch da kann Sachlichkeitmehr bewirken als Krieg.

Wenn jetzt alle Hürden positiv überstiegen sind und die Gründung endlich starten kann, gibt es weitere Möglichkeiten der Unterstützung. Jetzt lastet diese Möglichkeit aber mehr auf den sogenannten Coaches. Es gibt zwar sogrnannte Gründerstammtische und den ein oder anderen Fachmann oder die Fachfrau bei den Kammern, welche ab und an Auskünfte geben können, aber eine wirkliche Begleitung gibt nur in einer Form ab jetzt. Das sind die BusinessCoaches und ab jetzt muß ich Werbung machen für meinen Berufsstand, weil es anders nicht mehr geht ab hier. Ich bitte nicht um Entschuldigung.

Und auch hier gibt es dafür Fördermöglichkeiten über das Wirtschaftsprogramm NRW und die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Berlin. Diese Coaches sind entweder Fachbegleiter innerhalb von Branchen oder spezialisiert auf Vertrieb, Marketing, Werbung. Die Arbeitsweisen sind hierbei verschieden, was durch Vorgespräche festgestellt werden kann. Einige BusinessCoaches stehen als Berater im Hintergrund bereit und unterstützen von dort, was den selbstbewußten und innovativen Gründern nützt, andere Coaches sind als Begleiter aktiv in den Gründungsprozess eingebunden. Die Kostenstruktur ist identisch da innerhalb der Förderprogramme dieses weitestgehend festgelegt ist. Auch hierbei haben Gründer aus der Arbeitslosigkeit die Möglichkeit, bis zu 90 % Zuschüsse zu erhalten. Der Eigenanteil von mindestens 10 % ist Pflicht und muß nachgewiesen werden als Zahlung. Selbstfinanzierer können bis 50 % bezuschußt werden. Und auch hier wieder die Vorschrift, dass erst die Genehmigung der Geldmittel vorliegen muß ehe die beratende Tätigkeit aufgenommen werden kann.

Und alles weitere liegt in den Händer der Gründungswilligen, denn von denen hängt es letztendlich ab ob Top oder Flop. Wie ich schonmal erwähnte kann ein Coach nur so gut sein, wie der Gründer/die Gründerin. Ein Coach hilft, baut Ihnen aber nicht die Firma schlüsselfertig auf. Den Schlüssel tragen Sie selber die ganze Zeit. Also - los gehts.

Hier endet die Serie endgültig. Wenn SIe fragen haben wissen Sie, wie man mich erreichen kann,oder meine Kollegen/Kolleginnen in den Städten. Ansonsten wünsche ich Ihnen allen Erfolg dieser Erde.

Magnus A.Kremser

Autor:

Magnus A. Kremser aus Dorsten

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