Corona Kreis Recklinghausen
Maßnahmen für das Überschreiten der Inzidenz-Marke abgestimmt

Gemeinsam mit den zehn kreisangehörigen Städten hat der Kreis Recklinghausen heute (Freitag, 9. Oktober 2020) Maßnahmen für den Fall festgelegt, dass im gesamten Kreisgebiet wegen steigender Corona-Zahlen der Inzidenzwert von 35 überschritten wird.  | Foto: Symbolbild
  • Gemeinsam mit den zehn kreisangehörigen Städten hat der Kreis Recklinghausen heute (Freitag, 9. Oktober 2020) Maßnahmen für den Fall festgelegt, dass im gesamten Kreisgebiet wegen steigender Corona-Zahlen der Inzidenzwert von 35 überschritten wird.
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Gemeinsam mit den zehn kreisangehörigen Städten hat der Kreis Recklinghausen heute (Freitag, 9. Oktober 2020) Maßnahmen für den Fall festgelegt, dass im gesamten Kreisgebiet wegen steigender Corona-Zahlen der Inzidenzwert von 35 überschritten wird.

Diese Maßnahmen werden jetzt nach dem Stufenplan der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW mit der Bezirksregierung, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Landeszentrum für Gesundheit abgestimmt.

Rechtliche Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen sind die gemeldeten Zahlen des Landeszentrums für Gesundheit (LZG). Während der Kreis Recklinghausen seine Statistik im Laufe des Tages aktualisiert, erfolgt eine Aktualisierung beim LZG um Mitternacht. Daher kommt es hier zu Abweichungen bei der Darstellung des Inzidenzwertes. Laut Landeszentrum für Gesundheit liegt der Inzidenzwert aktuell bei 30,6.

Der Kreis geht davon aus, dass der zulässige Wochenwert mit hoher Wahrscheinlichkeit am Wochenende überschritten wird. Demnach wurden nun alle Vorbereitungen getroffen, um umgehend reagieren zu können.

Folgende Maßnahmen wurden mit den Städten vereinbart:

  • Mund-Nasenschutz-Pflicht an weiterführenden Schulen für Lehrer und Schüler
  • Mund-Nasenschutz-Pflicht für Zuschauer bei sämtlichen Sportveranstaltungen
  • Mund-Nasenschutz-Pflicht für Erzieher in Kitas und OGS
  • Kreisweite einheitliche Besucherregelungen in Kliniken, Pflege- und Altenheimen
  • Feste in öffentlichen Räumen werden auf max. 50 Personen (gemäß CoronaSchVO) beschränkt. Nur Privatwohnungen sind ausgenommen.
  • Verbot von Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum 

Sofern die vorgeschlagenen Maßnahmen von den Landesbehörden genehmigt werden, wird der Kreis diese per Allgemeinverfügung sofort umsetzen.

Quelle: Kreis Recklinghausen

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Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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