Kein schlüssiges Konzept für Unterkunftskosten des Jobcenters Dortmund in 2016

Weil die Vorgaben des Jobcenter Dortmund für die Angemessenheit von Wohnkosten nicht den Vorgaben des Bundessozialgerichts entsprachen, muss das Jobcenter dem Kläger 76,50 € pro Monat nachzahlen. Der angegriffene Bescheid betraf die Monate Mai bis August 2016, das Urteil ist aber von Bedeutung für alle diejenigen, deren Miete nicht in voller Höhe vom Jobcenter Dortmund getragen wird.

„Nach Ansicht des Gerichts sind die Kosten aber nicht unbegrenzt zu übernehmen, sondern weiterhin die Werte nach dem Wohngeldgesetzes zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 % zu übernehmen.“

„Insofern kann jedem Betroffenen aus Dortmund nur angeraten werden, notfalls in Form von Überprüfungsanträgen ihn betreffende Fälle aus dem Jahr 2016 anzugreifen und einen Anwalt auf dem Gebiet des Sozialrechts aufzusuchen und sich beraten zu lassen.“
anwalt.de

02.02.2018, SG Dortmund, S 27 AS 3056/16

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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