Fördergelder für Altersgerechten Umbau nutzen und Personenaufzug einbauen

Die Bundesregierung hat beschlossen, zukünftig den altersgerechten Umbau nicht mehr in der jetzigen Form zu fördern. Damit stehen nur noch dieses Jahr KfW-Fördergelder aus dem gleichnamigen Programm zur Verfügung. Um mehr Mittel für die Energiewende zu haben, soll die Unterstützung von Wohneigentümern mehr auf die Förderung zur Energieeinsparung konzentriert werden. Die 100 Millionen, die so jedes Jahr für Umbauten wie z.B einer Integrierung eines Personenaufzug der Firma Garaventalift zur Verfügung standen, verschwinden damit zum größten Teil auf Nimmerwiedersehen.

Wie eine aktuelle Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zeigt, besteht zurzeit bei rund 11 Millionen Seniorenhaushalten ein erheblicher Bedarf für einen altersgerechten Ausbau der Wohnungen. Sollte die Förderung also nicht fortgesetzt werden, verbleiben viele Senioren in ungeeignetem Wohnraum und haben somit mehr Schwierigkeiten im Alltag. Da es immer mehr Ältere in Deutschland gibt, ist zu befürchten, dass sich die Lage noch weiter verschlechtert. Wer zukünftig nicht genug Geld hat, um für einen barrierearmen Umbau alleine aufzukommen, steht auf der Verliererseite.

Schnelles Handeln ist gefragt

Doch noch stehen Fördermittel zur Verfügung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hält über das Programm "Altersgerecht umbauen" Mittel auch für Haus- und Wohnungseigentümer parat. So können Eigentümer über diesen Weg beispielsweise finanzielle Hilfen für breite Türen, die auch für Rollstühle geeignet sind, oder rutschfeste Bodenfliesen bekommen, ebenso stehen auch Mittel zur Verfügung, um im Außenbereich eine angepasste Treppe oder ein breiteren Stellplatz zu schaffen. Bei Häusern mit Eigentumswohnungen kommen beispielsweise noch der Umbau von Gemeinschaftsräumen oder Personenaufzüge hinzu.

Es gibt zwei Varianten beim Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen"

Die Zuschuss- und die Kreditvariante. Bei der Zuschussvariante erhält der Eigentümer bis zu 2.500 Euro als Geschenk für Investitionen in die Wohnung. Allerdings trägt zu 95 Prozent der Bewohner selbst die Kosten. Wer nicht über dieses Volumen an Eigenkapital verfügt, für den bietet sich die Kreditvariante mit einer Obergrenze von 50.000 Euro an. Die Verzinsung beläuft sich in diesen Fällen auf zurzeit 2,52 Prozent effektiv. Eine alternative Methode wäre auch ein günstiges Darlehen beispielsweise über einen Baugeldvermittler und das Kassieren des Zuschusses. Dies sollte der Wohneigentümer in jedem Fall durchrechnen, weil so sein Kreditbedarf sinkt und er auch etwas schneller schuldenfrei sein kann.

Der Kreditvertrag kann bis zu 30 Jahre laufen bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren, auch können tilgungsfreie Jahre vereinbart werden. Entscheidend für den Interessenten: Er kann damit die Gesamtkosten des Umbaus über das Darlehen bestreiten, das heißt auch, dass die Einschaltung eines Architekten oder Bauberaters mitfinanziert wird. Der Umbau ist allerdings nicht in Eigenregie möglich, es müssen entsprechende Fachbetriebe mit dem Umbau betraut werden.

Um vom Förderprogramm zu profitieren, muss der Wohneigentümer alle Unterlagen bei der Hausbank eineichen, da diese Herr des Prozederes ist. Hierzu zählen nicht nur Einkommensnachweise, sondern auch alle Planungsunterlagen inklusive der Kostenaufstellung. Ist alles im grünen Bereich, so leitet die Hausbank den Kreditantrag an die KfW weiter. In jedem Fall sollte der Interessent darauf achten, dass der Antrag spätestens im Dezember bei der KfW eingeht.

Autor:

Simone Klausen aus Dortmund-Nord

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