Flughafen Düsseldorf
Streik bei Eurowings am 6. Oktober

Kein Service an Bord: Die Pilotengewerkschaft "Vereinigung Cockpit" hat für Donnerstag, 6. Oktober eine ganztägige Arbeitsniederlegung der Piloten von Eurowings Deutschland angekündigt. | Foto: Eurowings/Lokalkompass
  • Kein Service an Bord: Die Pilotengewerkschaft "Vereinigung Cockpit" hat für Donnerstag, 6. Oktober eine ganztägige Arbeitsniederlegung der Piloten von Eurowings Deutschland angekündigt.
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Die Pilotengewerkschaft "Vereinigung Cockpit" hat für Donnerstag, 6. Oktober eine ganztägige Arbeitsniederlegung der Piloten von Eurowings Deutschland angekündigt.

Der Flughafen Düsseldorf erwartet für morgen insgesamt rund 450 Flugbewegungen. Geplant sind durch Eurowings 91 Flüge nach und 92 Abflüge von Düsseldorf. Wer für Donnerstag, 6. Oktober, einen Flug mit Eurowings gebucht hat oder ankommende Reisende abholen möchte, sollte sich vor der Anreise zum Airport bei der Fluggesellschaft über den aktuellen Stand erkundigen.
Informationen können auch unter www.eurowings.com abgerufen werden.

In Kürze: Die Rechte der Reisenden bei Flugproblemen
Flugannullierung:
• Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Flugreisenden nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250  und 600 Euro pro Person zustehen.
• Die Airline muss daneben entweder die Ticketkosten zurückerstatten oder eine kostenfreie Ersatzbeförderung anbieten.
• Beim Kauf eines neuen Tickets besteht Anspruch auf Erstattung des teureren Tickets.
• In Deutschland haben Passagiere drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung zu fordern.
• Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Entschädigung bis 600 Euro entfallen, aber Anspruch auf Ticketerstattung oder Ersatzbeförderung bleibt.
Flugverspätung:
• Ab zwei Stunden Wartezeit haben Flugreisende Anspruch auf Versorgung mit Getränken und Snacks durch die Airline.
• Bei Verspätungen ab drei Stunden am Endziel steht Passagieren eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu.
• Kinder mit eigenem Sitzplatz haben Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
Streik:
• Airlines sind verpflichtet, Flugreisenden zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren.
• Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Flugreisende Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und Hotelübernachtungen.
• Wenn sich ein Flug um mehr als fünf Stunden verspätet oder ausfällt, können Flugreisende den Ticketpreis zurückverlangen.
• Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro, insbesondere bei Streiks Mitarbeitender der Airline.

Auch für die Durchsetzung aller anderen Ansprüche empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung zu suchen. Flugreisende können zwar versuchen, ihre Forderungen auf eigene Faust geltend zu machen, aber meistens ist das sehr aufwendig und es ist schwer, die Airlines zu kontaktieren. Zudem können sich Flugreisende an die Schlichtungsstelle im öffentlichen Personenverkehr wenden. Auch Fluggastrechtsportale wie Flightright helfen, die Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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