Start der Gartensaison – Streit mit dem Nachbar vermeiden

es blüht
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Der Frühling mit milden Temperaturen ist da. Damit startet endlich wieder die Freiluftsaison. Um Streit mit dem Nachbarn zu vermeiden, sollten hier wichtige Spielregeln beachtet werden. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Das Grün sprießt und die Arbeit im Garten beginnt. Muss der Rasen gemäht oder vertikutiert werden, sollten auf jeden Fall die Ruhezeiten eingehalten werden. Erlaubt ist das Rasenmähen werktags, folglich auch samstags, zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr. Ist das Gartengerät mit dem EU-Umweltsiegel gekennzeichnet, darf es auch zwischen 7 und 20 Uhr genutzt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen grundsätzlich keine elektrischen Gartengeräte in Betrieb genommen werden. Manuelle Geräte wie beispielsweise Handrasenmäher können auch an diesen Tagen zum Einsatz kommen.

Über die bundesweit gültigen Regelungen hinaus gelten häufig landes- oder kommunalrechtliche Bestimmungen. Die Ordnungsämter der Kommunen informieren über örtliche Satzungen. „Bei Unsicherheiten sollte man sich auf jeden Fall vorher informieren, denn wer Ruhezeiten nicht einhält, kann mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen“, warnt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.

Auch beim Grillen ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Wer darauf achtet, dass Nachbarn nicht belästigt werden, vermeidet Streit. Auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern sollten daher ausschließlich Elektrogrills verwendet werden. Auch sollten die Nachbarn über eine bevorstehende Grillparty informiert werden. Ein moderater Lärmpegel und Einhaltung der nächtlichen Ruhezeiten helfen, Nachbarschaftsstreitigkeiten vorzubeugen. „Auf jeden Fall muss die Hausordnung beachtet werden, dort ist das Grillen oft ganz verboten oder beschränkt“, erläutert Rasche weiter.

Quelle: Haus & Grund Rheinland

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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