Das neue Rauchverbot: Was sagen die Düsseldorfer?

Gehört bald der Vergangenheit an: das Rauchen in der Kneipe. Foto: Köhlen

In wenigen Tagen, am Mittwoch, 1. Mai 2013, tritt in Nordrhein-Westfalen das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft.

Die wichtigsten Inhalte:

- Grundsätzlich ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen (Verwaltung, Behörden, Gerichte), in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verboten. Das Verbot gilt auch in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Flughäfen und Einkaufszentren sowie in Gaststätten.
- Es gibt keine Ausnahmen mehr für Gaststätten – unabhängig von Betriebsart, Größe und Anzahl der Räume ist das Rauchen untersagt. Raucherräume sind nicht mehr zulässig.
- Ebenfalls verboten ist das Rauchen in Festzelten – laut Gesetz sind auch „vollständig umschlossene(...) Räume(...)“ vom Verbot ausgenommen. Auch die Ausnahme der Raucherclubs gibt es nicht mehr.
-Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums fällt auch die E-Zigarette unter das Verbot.
- Weiter gequalmt werden darf in „Räumlichkeiten, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind“.
- Für die Einhaltung des Rauchverbots sind Einrichtungsleiter beziehungsweise Gaststättenbetreiber zuständig. Verstöße können mit bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Wie finden Sie das neue Gesetz?

Der Rheinbote/Lokalkompass Düsseldorf hat sich umgehört. Was sagen Brauchtumsvereine, Ärzte und Gastronomen zu den neuen Regelungen. Burkard Brings, Präsident der Karnevalsgesellschaft Weissfräcke, ist für den Nichtraucherschutz. „Aber ich bin dagegen, das Rauchen bei öffentlichen Veranstaltungen prinzipiell zu verbieten“, sagt er. Er vetritt die Meinung, dass es Ausnahmeregelungen für Festzelte wie auch für Brauchtumsveranstaltungen in Sälen geben muss. „Die Politik entmündigt mit dem Gesetz den Bürger“, sagt er. Denn schließlich könne jeder selbst entscheiden, wo er seine Freizeit verbringe.

„Es war allerhöchste Zeit, dass die zahlreichen Ausnahmeregelungen gestrichen werden“, meint hingegen Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein mit Sitz in Düsseldorf. Passivrauchen kann schwere Erkrankungen wie Lungenkrebs, Herzinfarkt oder Gefäßerkrankungen auslösen, das weiß man seit etlichen Jahren. Henke folgert: „Je konsequenter Nichtraucher im öffentlichen Raum geschützt werden, umso weniger wird auch in Privatwohnungen geraucht. Hiervon profitieren insbesondere Kinder und Jugendliche. Das belegen Erfahrungen aus vielen europäischen Staaten, in denen Ausnahmeregelungen abgeschafft wurden.“ NRW, das bis dato Schlusslicht beim Nichtraucherschutz gewesen sei, habe nun endlich einen gesundheitlich vertretbaren Standard erreicht.

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Autor:

Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf

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