Nachgefragt beim Essener SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut: Krankenkassen-Beiträge - endlich wieder "halbe-halbe"!

SPD-MdB Dirk Heidenblut. Foto: Archiv
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Seit wenigen Tagen ist es amtlich: Der Bundestag hat das sogenannte Versichertenentlastungsgesetz beschlossen. Was steckt eigentlich drin? Das wollten wir vom Essener SPD-Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut wissen.

Herr Heidenblut, der Name des neuen Gesetzes im Gesundheitsbereich, Versichertenentlastungsgesetz, klingt ja schon mal gut, aber hält er, was er verspricht?
Ganz eindeutig: ja. Jeder gesetzlich Versicherte zahlt ab 01.01.2019 weniger für seine Krankenversicherung. Der SPD ist es gelungen, im Koalitionsvertrag auszuhandeln, dass wieder der gesamte Krankenkassenbeitrag halbe/halbe auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird - und genau das regelt das Gesetz zum Januar 2019. Das sind mehrere Milliarden Euro Entlastung für die Versicherten insgesamt. Im Einzelfall, berechnet auf einen durchschnittlichen Beitrag, 150 bis 200 Euro im Jahr. Und das gilt übrigens für Rentner ganz genauso.

Also heißt das jetzt: kein Zusatzbeitrag meiner Kasse mehr?
Nein, den gibt es weiter, aber er wird, wie schon vorher der Grundbeitrag, jetzt auch von den Versicherten nur noch zur Hälfte gezahlt. Ab Januar zahlt also der Arbeitgeber, oder eben die Rentenkasse, die andere Hälfte. Insofern ist die Entlastung auch unterschiedlich. Bei Kassen mit hohem Zusatzbeitrag, bisher vielleicht 1,6 oder 1,8%, fällt sie entsprechend höher aus, als bei Kassen, die den Durchschnittszusatzbeitrag nehmen oder sogar unter 1% liegen. Die Frage, ob man ganz grundsätzlich die Kasse wechseln möchte, da sollte man natürlich nicht nur den Beitrag, sondern auch die Leistungen und den Service der Kasse betrachten, bleibt davon unberührt.

Im neuen Gesetz steckt doch aber sicher noch mehr drin – oder?
Ja, und zwar einmal für Selbständige, denn hier senken wir den Mindestbeitrag, also den Beitrag zu dem man sich als Kleinselbständiger (oder ganz häufig zu Beginn einer Selbständigkeit) versichern muss, massiv. Künftig ist der Beitrag hier nur noch halb so hoch wie bisher und zugleich wird keine Anrechnung eines sogenannten fiktiven Einkommens bei Bezug von Krankengeld mehr vorgenommen, also auch hier deutliche Entlastungen. Erfreuliches gibt es auch noch für ehemalige Soldaten auf Zeit. Ab 01.01.2019 erhalten sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst einheitlich Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung mit einem entsprechenden Zuschuss des Bundes. Also, rundum, ich bin sehr froh über dieses Gesetz. In zähen Verhandlungen mit der Union haben wir viele Verbesserungen für Versicherte, Selbständige und Zeitsoldaten erreicht, das Gesetz hat seinen Namen vollauf verdient.

Autor:

Detlef Leweux aus Essen-Steele

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