Psychoterror pur
Jobcenter unterstellt Bedarfsgemeinschaft und verweigert jahrelang Leistungen

Sanktionen, Mietkürzungen oder Leistungsverweigerungen, viele Rechtsverletzungen der Jobcenter sind Psychoterror pur, denn jede Kürzung stellt einen direkten Angriff auf die bloße Existenz der Leistungsberechtigten dar.

Erst gestern wurde ein Fall bekannt bei dem das Jobcenter Sangerhausen (Mansfeld-Südharz) einer Frau zehn Jahre lang Miete (oder Mietanteile) verweigert hatte, obwohl bereits das Sozialgericht Halle in erster Instanz ihrer Klage stattgegeben hatte.

„Aus Sicht des Jobcenters war es 2007 unklar, ob sie und ihr damaliger Vermieter nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebten, weshalb die Leistungen gekürzt und eine Außendienstprüfung veranlasst wurde.“

Nachdem sie weder mit ihren Anträgen noch Widersprüchen Erfolg hatte, reichte
Nadine Busch Klage beim Sozialgericht Halle ein. Das war 2010. 2015 gab es eine
mündliche Verhandlung.“
mz-web.de

Die Revision wurde vom LSG Sachsen-Anhalt zurückgewiesen. Annette Müller, die seit dem 1. Juli 2016 als Geschäftsführerin des Jobcenters in Sangerhausen das Verfahren bis zum Bundessozialgericht weiter trieb, erklärt:

„Wir wollten klären lassen, ob das Jobcenter noch Sozialleistungen zahlen muss,wenn die Zahlungsverpflichtungen des Mieters gegenüber seinem Vermieter verjährt sind und ob ein wirksames Mietverhältnis besteht, wenn sich der Vermieter nicht um einen Vollstreckungstitel bemüht.“

Man könnte die Frage vielleicht umformulieren: Muss ein Jobcenter einem Vermieter die rechtmäßig zustehende Miete auch dann noch nachzahlen, wenn er die leistungsberechtigte Mieterin nicht rechtzeitig kostenpflichtig verklagt und einen Vollstreckungstitel erwirkt hat?
Allerdings folgten die Karlsruher Richter diesem wirren Gedanken nicht. Sie bestätigten die erstinstanzliche Entscheidung und verpflichteten das Jobcenter zur Zahlung.

Bisher konnten die Aktenzeichen noch nicht ermittelt werden. 
Jobcenter Sangerhausen, Widerspruch 2007
Sozialgericht Halle, Klage 2010-2015
LSG Sachsen-Anhalt, Revision
BSG, Urteil August 2019

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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