Jetzt Sozialleistungsansprüche sichern
Noch sind Überprüfungsanträge für das Jahr 2019 möglich

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Falschberatung im Jobcenter führt zu erheblichen finanziellen Einbußen für Betroffene. 
"Von 2015 bis 2017 wurden bei Erwerbslosen und aufstockenden Leistungsberechtigten daher jährlich fast 600 Mio. Euro Wohnkosten nicht übernommen."
War aus einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/3073) vom 29.06.2018 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/2536) zu erfahren.

Zuzahlungen zu den Kosten der Unterkunft

Ausnahmslos jeder, der auch nur 50 Cent aus seiner Regelleistung oder seinem geringfügigen Zuverdienst für Miete oder Heizkosten beisteuert ist Geschädigter. Die Unterstellung ihre Miete sei unangemessen hat mögliche Konsequenzen auf Folgekosten.

Es bleibt dabei: Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte noch nie ein schlüssiges Konzept, dass einer sozialgerichtlichen Prüfung standgehalten hatte. Trotzdem behaupten die Jobcenter-Mitarbeiter gegenüber ihren „Kunden“ (wohl auf Anweisung) Mietobergrenzen seien festgelegt. Aber eine solche Behauptung ist eine Irreführung. Etlichen Kunden wurde die Anmietung einer Wohnung verweigert, mit der gerichtlich unbestätigten Mietobergrenze.

Diese Manipulation der Mietobergrenzen und die Auswirkungen sind dokumentiert.
In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wird unterschieden zwischen „tatsächlicher KdU“ und „anerkannter KdU“.
Kreisreport Grundsicherung SGB II - Kreise (Monatszahlen): Märkischer Kreis 

Die Übersicht zeigt, dass im Jahr 2019 im Märkischen Kreis mehr als 2,6 Millionen Euro auf die Leistungsberechtigten abgewälzt wurden. Und in den ersten 7 Monaten 2020 waren es bereits mehr als 1,3 Millionen.
Die Gründe der Kürzungen sind verschieden und teilweise auch gerechtfertigt, aber aus der Beratungspraxis und den Bescheiden ist erkennbar, dass eine Vielzahl von Kürzungen rechtswidrig erfolgt sind.

Überprüfungsanträge können Nachzahlungen sichern

Bis zum 31.12.2020 haben Geschädigte noch die Möglichkeit durch Überprüfungsanträge gem. § 44 SGB X bestandskrätig gewordene Bescheide ab Januar 2019 korrigieren zu lassen.

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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