Zuständigkeit des Ordnungsamts

An die Redaktion des Stadtspiegels.
Als verärgerter Bürger der Stadt Gelsenkirchen stelle ich mir in den letzten Tagen die Frage:“Wofür ist das Ordnungsamt eigentlich so zuständig“?
Seitdem der Winter auch unsere Stadt im Griff hat möchte ich gerne wissen, warum kümmert sich das Ordnungsamt nicht um die Schneeräumung auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Fußgängerzonen. Meines Wissens hat das Ordnungsamt die Aufgabe der Gefahrenabwehr, wozu auch die Nutzung von Straßen und Wegen gehört. Diese Aufgabe scheint wohl schwieriger zu sein, als bei schönem, sommerlichem Wetter Parksündern Knöllchen zu schreiben oder versteckt mit dem Geschwindigkeitsmesswagen aufzulauern.
Die Damen und Herren sollten sich mal über ihren Aufgabenbereich klar werden. Das würden unsere Autofahrer, älteren und behinderten Menschen mit Sicherheit sehr begrüßen.
Vielleicht könnten Sie als unsere Lokalzeitung der Frage mal nachgehen.
Mit freundlichem Gruß, H.G Schielke
Gelsenkirchen, den 21.12.2010

Autor:

Hans-Georg Schielke aus Gelsenkirchen

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