Darf -man- sich ereifern ?
Wenn man schon öffentliche Baumscheibe pflegt

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dann darf  man sich auch echauffieren
über die Hinterlassenschaften
des vierbeinigen Lieblings im Bereich Gehweg ? !!

Erwischt wird so ein Zweibeiner doch seltenst,
Anstand ist hier bei  stinkigen Hinterlassenschaften, fraglich
oder berechtigt einzufordern ?

ach ja, die Hundesteuer.... 

aber gegen derart Zweibeiner werden ,
in Vorwahlzeiten sicherlich keine Argumente seitens der Politik genannt ?

dann darf der Liebling überall und alles zusche.ßen ??
Sogar auf fremden Grundstücken und Wiesen?!

Autor:

Wolfgang Kill aus Gladbeck

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