Übersicht Steuer und Finanzamt, was man wissen sollte

Milliardenmarke verpasst - Finanzamt verzeichnet zweithöchste Steuereinnahmen aller Zeiten

Das Finanzamt Hagen hat im Jahr 2017 Steuereinnahmen in Höhe von 991 Millionen Euro erzielt und damit die Milliardenmarke nur knapp verfehlt. „Die Einnahmen liegen zwar unterhalb des Ergebnisses aus dem Jahr 2016, dennoch kann man von den zweithöchsten Steuereinnahmen aller Zeiten sprechen“, zeigt sich Dietmar Zitzelsberger, Leiter des Finanzamts Hagen, erfreut.

Den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Finanzamts Hagen machen wie in den Vorjahren die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer aus. Die größte Einnahmequelle war dabei die Lohnsteuer, welche sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres befindet. Erfreulich ist auch der Anstieg bei der Einkommensteuer (+ 26 Prozent) und der Körperschaftsteuer (+ 14 Prozent). Diese errechnen sich aus den Gewinnen der Betriebe. .„Man kann für das Jahr 2017 von einer stabilen wirtschaftlichen Situation in Hagen sprechen“, so Zitzelsberger.

Einkommensteuer

Zu Beginn des Jahres versenden die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen für das abgelaufene Jahr an ihre Arbeitnehmer. Eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung führt. „Den meisten Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld“, sagt Zitzelsberger, und rät allen, kein Geld zu verschenken.

Keine Belege mehr

Mit der Steuererklärung für das Jahr 2017 müssen grundsätzlich keine Belege mehr eingereicht werden. Die Belege sind aufzubewahren und nur noch auf konkrete Nachfrage des Finanzamts vorzulegen. „Erstmalig müssen Sie der Einkommensteuererklärung nur noch dann Belege beifügen, wenn diese in den Formularen ausdrücklich verlangt werden“, erläutert Zitzelsberger die Neuerung. Aus der Belegvorlagepflicht wird eine Belegvorhaltepflicht. „Bei Bedarf fordert das Finanzamt die Belege an, die es sehen will. Dazu sind die Belege mindestens bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens aufzubewahren.“ Infos unter www.finanzverwaltung.nrw.de.

Elektronische Steuererklärung

Die Finanzverwaltung bietet die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Die Steuererklärung kann am Computer erstellt und über ELSTER elektronisch ans Finanzamt geschickt werden. Hierfür kann das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung unter „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ oder ein im Handel erhältliches Steuerprogramm genutzt werden. Wer sich unter „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ registriert, erhält ein persönliches ELSTER-Zertifikat und damit nicht nur einen bequemen und sicheren, sondern auch papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt.
Zusätzlich steht mit der Registrierung der Belegabruf, auch vorausgefüllte Steuererklärung genannt, zur Verfügung. Um die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern, können über den Belegabruf einige der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten eingesehen, abgerufen und direkt in die Steuererklärung eingefügt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Allerdings stehen der Finanzverwaltung wegen gesetzlicher Übermittlungsfristen einige Daten gegebenenfalls erst ab dem 28. Februar zur Verfügung und sind auch erst dann über die vorausgefüllte Steuererklärung abrufbar. Die ausgefüllte Steuererklärung wird schließlich auf elektronischem Wege und aufgrund der vorherigen Registrierung authentifiziert – ohne Ausdruck und ohne Unterschrift – direkt an das Finanzamt gesendet. Infos: www.elster.de

Grundfreibetrag und Unterhaltsleistungen

Der Grundfreibetrag steigt von 8.652 Euro im Jahr und pro Person auf 8.820 Euro. Wer ein geringeres zu versteuerndes Einkommen hat, muss keine Einkommensteuer zahlen.
Der Höchstbetrag für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt einer gesetzlich unterhaltsberechtigten und gleichzeitig bedürftigen Person wurde ebenfalls von 8.652 Euro auf 8.820 Euro angehoben.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag steigt um 54 Euro auf 2.358 Euro pro Elternteil beziehungsweise um 108 Euro auf 4.716 Euro pro Elternpaar.

Altersvorsorge

Für Bürger, die 2017 Rentner geworden sind, beträgt der Besteuerungsanteil insbesondere für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 74 Prozent. 2017 bleiben somit 26 Prozent der vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Beträgt die jährliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Alleinstehenden mit Rentenbeginn in 2017 nicht mehr als 13.966 Euro und liegen keine weiteren Einnahmen vor, fallen grundsätzlich keine Steuern an. Bei zusammenveranlagten Personen verdoppelt sich dieser Betrag.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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