Personenansammlungen aufgelöst, Gewerbe kontrolliert
54 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung: Erneute Schwerpunktkontrolle im Bahnhofsbereich

54 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung und die Allgemeinverfügung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hagen am Donnerstagabend, 11. Februar, bei einer Schwerpunktkontrolle rund um den Hagener Hauptbahnhof geahndet.

Die Außendienstmitarbeiter waren in zivil unterwegs und haben neben den ansässigen Gewerbebetrieben vor allem Personenansammlungen und die seit dem 1. Februar geltende Maskenpflicht im Bereich des Hagener Hauptbahnhofs kontrolliert.

Diverse Verstöße in Gewerbebetrieben

In fünf Gewerbebetrieben wurden die Auflagen der Coronaschutzverordnung nicht eingehalten. Die Kunden trugen keine Mund-Nasen-Bedeckung, der Mindestabstand von 1,5 Metern wurde nicht berücksichtigt und die zulässige Anzahl der Kunden in den Geschäften wurde überschritten. Gegen die Kunden sowie die Gewerbetreibenden wurden Anzeigen vorgelegt. Die Bußgelder betragen in diesen Fällen zwischen 50 und 500 Euro.
Dabei gilt in Betrieben des Einzelhandels, dass sich maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf. Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen pro Kunde 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ergänzend weißt die Stadt noch einmal darauf hin, dass in Betrieben des Einzelhandels eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht. Durch die Allgemeinverfügung der Stadt Hagen gilt diese Pflicht auch für das Personal, das hinter einer Schutzscheibe (beispielsweise aus Plexiglas) arbeitet.

Mehrere Personenansammlungen wurden aufgelöst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lösten mehrere Personenansammlungen auf. Neben den ergangenen Platzverweisen erwartet die Betroffenen nun ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Die Coronaschutzverordnung gibt vor, dass im öffentlichen Raum ein Kontaktverbot besteht. Personen aus einem Haushalt dürfen sich im öffentlichen Raum mit höchstens einer Person aus einem weiteren Haushalt aufhalten.

Maskenpflicht im Bereich des Hauptbahnhofs
Seit dem 1. Februar gilt im Bereich des Hagener Hauptbahnhofs, in Teilen des Graf-von-Galen-Ringes und des Bereiches der Fußgängerzone in der Bahnhofstraße zwischen 7 und 22 Uhr eine Maskenpflicht. Gegen diese Pflicht haben am Donnerstagabend 36 Personen verstoßen. In 21 Fällen kam es zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Hierbei sieht der aktuelle Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 50 Euro vor. In 15 minderschweren Fällen wurde auf eine Anzeige verzichtet. Die Personen wurden vor Ort durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes verwarnt.

Bereits zu Beginn der Woche stellte das Ordnungsamt auf einer Sportanlage in Hohenlimburg eine fünfköpfige Gruppe fest, die dort Basketball spielte. Die Coronaschutzverordnung gibt vor, dass der Freizeit- und Amateursport derzeit sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Sportanlagen verboten ist. Das Spiel wurde untersagt. Gegen die verantwortliche Person wurde eine Anzeige vorgelegt. Diese erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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