73 Verstöße bei Schwerpunktkontrolle am Hagener Hauptbahnhof
Vier Personen droht Bußgeld von 100 Euro wegen zu nahem Verzehr von Speisen um die Verkaufsstelle

73 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Hagen und die Coronaschutzverordnung stellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hagen am Donnerstagabend, 16. April, bei einer Schwerpunktkontrolle am Hagener Hauptbahnhof fest. | Foto: Archiv
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73 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Hagen und die Coronaschutzverordnung stellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hagen am Donnerstagabend, 16. April, bei einer Schwerpunktkontrolle am Hagener Hauptbahnhof fest. Die Außendienstmitarbeiter waren bei dem Einsatz in zivil unterwegs und haben ihren Fokus bei den Kontrollen auf die Gewerbetreibenden, Personenansammlungen und die Einhaltung der Maskenpflicht gelegt.

Fünf Verstöße in Gewerbebetrieben

In fünf Gewerbebetrieben wurden die Auflagen der Coronaschutzverordnung nicht eingehalten. Kunden trugen keinen Mund-Nasen-Schutz, der geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wurde nicht beachtet und die maximal zulässige Anzahl der Kunden wurde überschritten. Aktuell darf sich in Betrieben des Einzelhandels maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern darf sich maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter auf der die 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche aufhalten. Ergänzend weist die Stadt Hagen noch einmal darauf hin, dass in Betrieben des Einzelhandels eine medizinische Maske getragen werden muss. Das gilt nach der Allgemeinverfügung auch für das Personal, das hinter einer baulichen Trennung wie etwa einer Plexiglasscheibe arbeitet. Gegen die Kunden und die Gewerbetreibenden wurden Anzeigen vorgelegt. Die Bußgelder betragen in diesen Fällen zwischen 50 und 500 Euro.

Auflösung von Personenansammlungen

Neben den Gewerbebetrieben standen Personenansammlungen im Fokus der Kontrollen. Neben den ergangenen Platzverweisen erwartet die sechs Betroffenen nun ein Bußgeld in Höhe von jeweils 250 Euro. Im öffentlichen Raum gilt ein Kontaktverbot, Personen aus einem Haushalt dürfen sich mit höchstens einer Person aus einem weiteren Haushalt aufhalten.

Verzehr von Speisen und Getränken um Verkaufsstellen

Wegen Verzehrs im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle müssen sich vier Personen verantworten. Ihnen droht ein Bußgeld in Höhe von je 100 Euro.

Hauptbahnhofsbereich: Maskenpflicht

Aufgrund der Hagener Allgemeinverfügung gilt im Bereich des Hagener Hauptbahnhofs, in Teilen des Graf-von-Galen-Rings und der Fußgängerzone in der Bahnhofstraße seit dem 1. Februar eine generelle Maskenpflicht zwischen 7 und 22 Uhr. Gegen diese Vorgabe haben am Donnerstagabend 61 Personen verstoßen. In 31 Fällen kam es zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Hierbei sieht der aktuelle Bußgeldkatalog eine Bußgeldhöhe von 50 Euro pro Verstoß vor. In 30 minderschweren Fällen wurde auf eine Anzeige verzichtet und die Personen wurden durch die Mitarbeiter verwarnt.
Neben den Corona-Verstößen wurde eine Person angetroffen, die im Besitz einer Duldung war und sich daher nicht in Hagen aufhalten oder arbeiten durfte. Hier wurden entsprechende Anzeigen wegen der arbeits- beziehungsweise ausländerrechtlichen Verstöße aufgenommen, die an die zuständigen Stellen weitergeleitet wurden.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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